Wenn Sie beruflich unterwegs sind, können Sie die Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem eigenen Auto, dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Allerdings gibt es bei der Abrechnung der Fahrtkosten einige Dinge zu beachten.
Grundsätzlich können Sie die Fahrtkosten pro Kilometer abrechnen. Der Kilometerbetrag wird vom Finanzamt festgelegt und ändert sich jedes Jahr. Für das Jahr 2023 beträgt der Kilometerbetrag 0,38 Euro. Wenn Sie also 100 Kilometer beruflich zurücklegen, können Sie 38 Euro in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Neben den Fahrtkosten können Sie auch weitere Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:
wieviel fahrtkosten pro km in rechnung stellen
Hier sind 10 wichtige Punkte, die Sie bei der Abrechnung Ihrer Fahrtkosten beachten sollten:
- Kilometerbetrag: 0,38 Euro (Stand 2023)
- Abrechnung pro Kilometer
- Fahrtenbuch führen
- Privatfahrten ausweisen
- Belege sammeln
- Fahrtziel angeben
- Reisezweck angeben
- Datum und Uhrzeit notieren
- Kilometerstand festhalten
- Unterschrift des Arbeitgebers
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie Ihre Fahrtkosten korrekt abrechnen und von der Steuer absetzen.
Kilometerbetrag: 0,38 Euro (Stand 2023)
Der Kilometerbetrag ist der Betrag, den Sie pro gefahrenen Kilometer von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen können. Er wird vom Finanzamt festgelegt und ändert sich jedes Jahr. Für das Jahr 2023 beträgt der Kilometerbetrag 0,38 Euro.
- Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie 100 Kilometer beruflich zurücklegen, können Sie von Ihrem Arbeitgeber 38 Euro erstattet bekommen.
- Wie wird der Kilometerbetrag berechnet?
Der Kilometerbetrag wird auf der Grundlage der Kosten für den Betrieb eines Autos berechnet. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Benzin, Versicherung, Wartung und Reparaturen.
- Gilt der Kilometerbetrag auch für andere Verkehrsmittel?
Ja, der Kilometerbetrag gilt auch für andere Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Fahrräder, Motorräder und öffentliche Verkehrsmittel.
- Wie kann ich den Kilometerbetrag abrechnen?
Um den Kilometerbetrag abrechnen zu können, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. In diesem Fahrtenbuch müssen Sie alle beruflichen Fahrten eintragen, die Sie mit Ihrem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel unternehmen.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie den Kilometerbetrag korrekt abrechnen und von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen.
Abrechnung pro Kilometer
Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt pro Kilometer. Das bedeutet, dass Sie für jeden gefahrenen Kilometer einen bestimmten Betrag von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen. Der Kilometerbetrag wird vom Finanzamt festgelegt und ändert sich jedes Jahr. Für das Jahr 2023 beträgt der Kilometerbetrag 0,38 Euro.
- Wie funktioniert die Abrechnung pro Kilometer?
Um die Fahrtkosten pro Kilometer abrechnen zu können, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. In diesem Fahrtenbuch müssen Sie alle beruflichen Fahrten eintragen, die Sie mit Ihrem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel unternehmen.
- Welche Angaben müssen im Fahrtenbuch enthalten sein?
Im Fahrtenbuch müssen Sie folgende Angaben machen:
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Start- und Zielort der Fahrt
- Reisezweck
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
- Wie kann ich das Fahrtenbuch führen?
Sie können das Fahrtenbuch entweder in Papierform oder elektronisch führen. Es gibt verschiedene Apps, die Ihnen dabei helfen können. Wichtig ist, dass Sie das Fahrtenbuch regelmäßig aktualisieren und alle Fahrten eintragen.
- Wie kann ich die Fahrtkosten abrechnen?
Nachdem Sie das Fahrtenbuch geführt haben, können Sie die Fahrtkosten abrechnen. Dazu müssen Sie die gefahrenen Kilometer mit dem Kilometerbetrag multiplizieren. Den so errechneten Betrag können Sie dann von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen und von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen.
Fahrtenbuch führen
Das Fahrtenbuch ist ein wichtiges Dokument, um die Fahrtkosten pro Kilometer abrechnen zu können. In diesem Fahrtenbuch müssen Sie alle beruflichen Fahrten eintragen, die Sie mit Ihrem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel unternehmen.
Welche Angaben müssen im Fahrtenbuch enthalten sein?
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Start- und Zielort der Fahrt
- Reisezweck
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
Wie kann ich das Fahrtenbuch führen?
Sie können das Fahrtenbuch entweder in Papierform oder elektronisch führen. Es gibt verschiedene Apps, die Ihnen dabei helfen können. Wichtig ist, dass Sie das Fahrtenbuch regelmäßig aktualisieren und alle Fahrten eintragen.
Was muss ich beachten, wenn ich das Fahrtenbuch führe?
- Das Fahrtenbuch muss lückenlos geführt werden. Das bedeutet, dass Sie alle beruflichen Fahrten eintragen müssen, auch wenn sie nur kurz sind.
- Die Angaben im Fahrtenbuch müssen korrekt und vollständig sein.
- Das Fahrtenbuch muss vom Arbeitgeber unterschrieben werden.
Wie lange muss ich das Fahrtenbuch aufbewahren?
Sie müssen das Fahrtenbuch mindestens sechs Jahre lang aufbewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Fahrtenbuch gemacht wurde.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie das Fahrtenbuch korrekt führen und die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen.
Privatfahrten ausweisen
Bei der Abrechnung der Fahrtkosten müssen Sie zwischen beruflichen und privaten Fahrten unterscheiden. Nur die beruflichen Fahrten können Sie von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen. Private Fahrten müssen Sie selbst bezahlen.
Wie können Sie private Fahrten ausweisen?
Um private Fahrten auszuweisen, müssen Sie diese im Fahrtenbuch als solche kennzeichnen. Sie können zum Beispiel einen eigenen Spalte für private Fahrten anlegen oder die privaten Fahrten farblich markieren.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie private Fahrten ausweisen?
- Sie müssen die privaten Fahrten korrekt und vollständig ausweisen.
- Sie sollten die privaten Fahrten von den beruflichen Fahrten trennen.
- Sie sollten die privaten Fahrten nicht als berufliche Fahrten deklarieren, um mehr Fahrtkosten erstattet zu bekommen.
Was passiert, wenn Sie private Fahrten nicht ausweisen?
Wenn Sie private Fahrten nicht ausweisen, kann Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten. Außerdem kann das Finanzamt die Fahrtkosten als geldwerten Vorteil versteuern.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie die privaten Fahrten korrekt ausweisen und die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen.
Belege sammeln
Um die Fahrtkosten pro Kilometer abrechnen zu können, müssen Sie Belege sammeln. Diese Belege dienen als Nachweis für die beruflichen Fahrten, die Sie unternommen haben.
- Welche Belege muss ich sammeln?
Sie müssen folgende Belege sammeln:
- Tankquittungen
- Parkgebührenbelege
- Mautbelege
- Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel
- Hotelrechnungen (bei Dienstreisen)
- Wie lange muss ich die Belege aufbewahren?
Sie müssen die Belege mindestens sechs Jahre lang aufbewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Fahrtenbuch gemacht wurde.
- Was muss ich beachten, wenn ich die Belege sammle?
Sie müssen die Belege korrekt und vollständig sammeln. Sie sollten die Belege auch gut aufbewahren, damit sie nicht verloren gehen oder beschädigt werden.
- Wie kann ich die Belege digitalisieren?
Sie können die Belege auch digitalisieren. Das hat den Vorteil, dass Sie die Belege jederzeit und überall abrufen können. Es gibt verschiedene Apps, die Ihnen dabei helfen können, die Belege zu digitalisieren.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie die Belege korrekt sammeln und die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen.
Fahrtziel angeben
Beim Ausfüllen des Fahrtenbuchs müssen Sie das Fahrtziel angeben. Das Fahrtziel ist der Ort, an den Sie gefahren sind. Es ist wichtig, das Fahrtziel korrekt und vollständig anzugeben, damit Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten kann.
Wie können Sie das Fahrtziel korrekt angeben?
- Geben Sie den Namen des Ortes an, an den Sie gefahren sind.
- Geben Sie die Straße und die Hausnummer an, wenn Sie zu einem bestimmten Gebäude gefahren sind.
- Geben Sie den Grund für die Fahrt an, z.B. “Dienstreise” oder “Kundenbesuch”.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie das Fahrtziel angeben?
- Geben Sie das Fahrtziel korrekt und vollständig an.
- Verwenden Sie eindeutige Ortsnamen.
- Geben Sie den Grund für die Fahrt an.
Was passiert, wenn Sie das Fahrtziel nicht angeben?
Wenn Sie das Fahrtziel nicht angeben, kann Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten. Außerdem kann das Finanzamt die Fahrtkosten als geldwerten Vorteil versteuern.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie das Fahrtziel korrekt angeben und die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen.
Reisezweck angeben
Beim Ausfüllen des Fahrtenbuchs müssen Sie den Reisezweck angeben. Der Reisezweck ist der Grund, warum Sie die Fahrt unternommen haben. Es ist wichtig, den Reisezweck korrekt und vollständig anzugeben, damit Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten erstatten kann.
Wie können Sie den Reisezweck korrekt angeben?
- Geben Sie den Grund für die Fahrt an, z.B. “Dienstreise”, “Kundenbesuch” oder “Fortbildung”.
- Geben Sie das Ziel der Reise an, z.B. “Berlin” oder “Hamburg”.
- Geben Sie die Dauer der Reise an, z.B. “1 Tag” oder “2 Wochen”.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Reisezweck angeben?
- Geben Sie den Reisezweck korrekt und vollständig an.
- Verwenden Sie eindeutige Begriffe.
- Geben Sie das Ziel und die Dauer der Reise an.
Was passiert, wenn Sie den Reisezweck nicht angeben?
Wenn Sie den Reisezweck nicht angeben, kann Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten. Außerdem kann das Finanzamt die Fahrtkosten als geldwerten Vorteil versteuern.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie den Reisezweck korrekt angeben und die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen.
Datum und Uhrzeit notieren
Beim Ausfüllen des Fahrtenbuchs müssen Sie das Datum und die Uhrzeit der Fahrt notieren. Das Datum und die Uhrzeit sind wichtig, um die Dauer der Fahrt zu berechnen und um nachzuweisen, dass Sie die Fahrt tatsächlich unternommen haben.
Wie können Sie das Datum und die Uhrzeit korrekt notieren?
- Geben Sie das Datum im Format TT.MM.JJJJ an, z.B. “01.01.2023”.
- Geben Sie die Uhrzeit im Format HH:MM an, z.B. “09:00” oder “14:30”.
- Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit der Abfahrt und der Ankunft.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie das Datum und die Uhrzeit notieren?
- Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit korrekt und vollständig.
- Verwenden Sie eindeutige Formate.
- Notieren Sie das Datum und die Uhrzeit der Abfahrt und der Ankunft.
Was passiert, wenn Sie das Datum und die Uhrzeit nicht notieren?
Wenn Sie das Datum und die Uhrzeit nicht notieren, kann Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten. Außerdem kann das Finanzamt die Fahrtkosten als geldwerten Vorteil versteuern.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie das Datum und die Uhrzeit korrekt notieren und die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen.
Kilometerstand festhalten
Beim Ausfüllen des Fahrtenbuchs müssen Sie den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt festhalten. Der Kilometerstand ist wichtig, um die gefahrenen Kilometer zu berechnen und um nachzuweisen, dass Sie die Fahrt tatsächlich unternommen haben.
- Wie können Sie den Kilometerstand korrekt festhalten?
Um den Kilometerstand korrekt festzuhalten, müssen Sie Folgendes tun:
- Notieren Sie den Kilometerstand zu Beginn der Fahrt.
- Notieren Sie den Kilometerstand am Ende der Fahrt.
- Subtrahieren Sie den Kilometerstand zu Beginn der Fahrt vom Kilometerstand am Ende der Fahrt.
- Das Ergebnis ist die Anzahl der gefahrenen Kilometer.
- Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Kilometerstand festhalten?
Um den Kilometerstand korrekt festzuhalten, müssen Sie Folgendes beachten:
- Notieren Sie den Kilometerstand korrekt und vollständig.
- Verwenden Sie eindeutige Formate.
- Notieren Sie den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt.
- Was passiert, wenn Sie den Kilometerstand nicht festhalten?
Wenn Sie den Kilometerstand nicht festhalten, kann Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten. Außerdem kann das Finanzamt die Fahrtkosten als geldwerten Vorteil versteuern.
- Wie können Sie den Kilometerstand digital erfassen?
Sie können den Kilometerstand auch digital erfassen. Das hat den Vorteil, dass Sie den Kilometerstand jederzeit und überall abrufen können. Es gibt verschiedene Apps, die Ihnen dabei helfen können, den Kilometerstand digital zu erfassen.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie den Kilometerstand korrekt festhalten und die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen.
Unterschrift des Arbeitgebers
Nachdem Sie das Fahrtenbuch ausgefüllt haben, müssen Sie es von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben lassen. Die Unterschrift des Arbeitgebers ist wichtig, um zu bestätigen, dass die Fahrten tatsächlich beruflich veranlasst waren.
Wie können Sie die Unterschrift des Arbeitgebers erhalten?
- Legen Sie Ihrem Arbeitgeber das Fahrtenbuch vor.
- Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, das Fahrtenbuch zu unterschreiben.
- Bewahren Sie das unterschriebene Fahrtenbuch sorgfältig auf.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie die Unterschrift des Arbeitgebers einholen?
- Legen Sie Ihrem Arbeitgeber das Fahrtenbuch rechtzeitig vor.
- Bitten Sie Ihren Arbeitgeber höflich, das Fahrtenbuch zu unterschreiben.
- Bewahren Sie das unterschriebene Fahrtenbuch sorgfältig auf.
Was passiert, wenn Sie die Unterschrift des Arbeitgebers nicht einholen?
Wenn Sie die Unterschrift des Arbeitgebers nicht einholen, kann Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten. Außerdem kann das Finanzamt die Fahrtkosten als geldwerten Vorteil versteuern.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie die Unterschrift des Arbeitgebers korrekt einholen und die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema “Wie viel Fahrtkosten pro km in Rechnung stellen”.
Frage 1: Welcher Kilometerbetrag gilt für das Jahr 2023?
Antwort 1: Für das Jahr 2023 beträgt der Kilometerbetrag 0,38 Euro.
Frage 2: Wie kann ich die Fahrtkosten pro Kilometer abrechnen?
Antwort 2: Um die Fahrtkosten pro Kilometer abrechnen zu können, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. In diesem Fahrtenbuch müssen Sie alle beruflichen Fahrten eintragen, die Sie mit Ihrem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel unternehmen.
Frage 3: Welche Angaben müssen im Fahrtenbuch enthalten sein?
Antwort 3: Im Fahrtenbuch müssen Sie folgende Angaben machen:
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Start- und Zielort der Fahrt
- Reisezweck
- Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt
Frage 4: Wie lange muss ich das Fahrtenbuch aufbewahren?
Antwort 4: Sie müssen das Fahrtenbuch mindestens sechs Jahre lang aufbewahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Fahrtenbuch gemacht wurde.
Frage 5: Was muss ich beachten, wenn ich die Fahrtkosten abrechne?
Antwort 5: Wenn Sie die Fahrtkosten abrechnen, müssen Sie Folgendes beachten:
- Sie müssen die Fahrtkosten korrekt und vollständig abrechnen.
- Sie müssen die Belege für die Fahrtkosten sammeln.
- Sie müssen das Fahrtenbuch von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben lassen.
Frage 6: Was passiert, wenn ich die Fahrtkosten nicht korrekt abrechne?
Antwort 6: Wenn Sie die Fahrtkosten nicht korrekt abrechnen, kann Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten. Außerdem kann das Finanzamt die Fahrtkosten als geldwerten Vorteil versteuern.
Wir hoffen, dass diese FAQ Ihnen weitergeholfen haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihren Arbeitgeber oder an das Finanzamt wenden.
Im nächsten Abschnitt finden Sie einige Tipps, wie Sie die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen können.
Tips
Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen können:
Tipp 1: Führen Sie ein Fahrtenbuch
Um die Fahrtkosten pro Kilometer abrechnen zu können, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen. In diesem Fahrtenbuch müssen Sie alle beruflichen Fahrten eintragen, die Sie mit Ihrem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel unternehmen. Achten Sie darauf, dass Sie das Fahrtenbuch korrekt und vollständig führen.
Tipp 2: Sammeln Sie die Belege für die Fahrtkosten
Sammeln Sie alle Belege für die Fahrtkosten, die Ihnen entstehen. Dazu gehören Tankquittungen, Parkgebührenbelege, Mautbelege und Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel. Bewahren Sie die Belege sorgfältig auf, damit Sie sie bei Bedarf vorlegen können.
Tipp 3: Lassen Sie das Fahrtenbuch von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben
Nachdem Sie das Fahrtenbuch ausgefüllt haben, müssen Sie es von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben lassen. Die Unterschrift des Arbeitgebers ist wichtig, um zu bestätigen, dass die Fahrten tatsächlich beruflich veranlasst waren. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig um seine Unterschrift.
Tipp 4: Reichen Sie die Fahrtkostenabrechnung rechtzeitig ein
Reichen Sie die Fahrtkostenabrechnung rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber ein. Die Frist für die Einreichung der Fahrtkostenabrechnung ist in der Regel in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den Richtlinien Ihres Arbeitgebers festgelegt. Wenn Sie die Frist versäumen, kann Ihr Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten.
Wir hoffen, dass diese Tipps Ihnen helfen, die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abzurechnen.
Im nächsten Abschnitt finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die Sie bei der Abrechnung der Fahrtkosten beachten sollten.
Conclusion
In diesem Artikel haben wir Ihnen erklärt, wie Sie die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen können. Wir haben Ihnen gezeigt, wie Sie ein Fahrtenbuch führen, die Belege für die Fahrtkosten sammeln und die Fahrtkostenabrechnung bei Ihrem Arbeitgeber einreichen können.
Die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Abrechnung der Fahrtkosten beachten sollten, sind:
- Führen Sie ein Fahrtenbuch.
- Sammeln Sie die Belege für die Fahrtkosten.
- Lassen Sie das Fahrtenbuch von Ihrem Arbeitgeber unterschreiben.
- Reichen Sie die Fahrtkostenabrechnung rechtzeitig ein.
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie die Fahrtkosten pro Kilometer korrekt abrechnen und von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen weitergeholfen hat. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihren Arbeitgeber oder an das Finanzamt wenden.