Weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart – Was tun?

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weniger stunden als im arbeitsvertrag vereinbart

Weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart - Was tun?

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten, kann das verschiedene Ursachen haben. Möglicherweise hat Ihr Arbeitgeber die Auftragslage falsch eingeschätzt oder es gibt andere Gründe, warum er Ihnen nicht mehr so viele Stunden anbieten kann. In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine Lösung zu finden.

Manchmal kann es auch vorkommen, dass der Arbeitgeber die Arbeitsstunden ohne Ihre Zustimmung einseitig kürzt. Das ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig. Wenn Sie mit der Kürzung Ihrer Arbeitsstunden nicht einverstanden sind, sollten Sie sich an Ihren Betriebsrat oder einen Anwalt wenden.

Im Folgenden erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten, und wie Sie vorgehen können, um eine Lösung zu finden.

weniger stunden als im arbeitsvertrag vereinbart

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Gespräch mit Arbeitgeber suchen
  • Lohnfortzahlung einfordern
  • Kurzarbeit beantragen
  • Betriebsrat einschalten
  • Anwalt konsultieren
  • Arbeitslosengeld beantragen
  • Umschulung oder Weiterbildung
  • Nebenjob suchen
  • Geduld und Ausdauer haben
  • Rechte kennen und einfordern

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie Ihre Rechte wahren und eine Lösung finden, die für Sie akzeptabel ist.

Gespräch mit Arbeitgeber suchen

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitgeber, um über die Reduzierung Ihrer Arbeitsstunden zu sprechen. Am besten wählen Sie einen Zeitpunkt, an dem beide Parteien genügend Zeit haben und sich ungestört unterhalten können.
  • Sich vorbereiten: Bevor Sie das Gespräch führen, sollten Sie sich gründlich vorbereiten. Überlegen Sie sich, welche Argumente Sie vorbringen möchten und wie Sie auf mögliche Einwände Ihres Arbeitgebers reagieren wollen. Sie sollten auch Ihre Arbeitsvertrag und andere relevante Dokumente zur Hand haben.
  • Offen und ehrlich sein: Seien Sie offen und ehrlich zu Ihrem Arbeitgeber über Ihre Situation. Erklären Sie ihm, warum Sie mit der Reduzierung Ihrer Arbeitsstunden nicht einverstanden sind und welche Auswirkungen dies auf Sie hat. Bitten Sie ihn um eine Erklärung für die Reduzierung und fragen Sie ihn, ob es Möglichkeiten gibt, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Kompromissbereit sein: Seien Sie bereit, Kompromisse einzugehen. Möglicherweise ist es nicht möglich, Ihre Arbeitsstunden wieder auf das ursprüngliche Niveau zu erhöhen. Seien Sie jedoch nicht bereit, alles zu akzeptieren. Wenn Sie mit dem Angebot Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden sind, sollten Sie sich an Ihren Betriebsrat oder einen Anwalt wenden.

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber erfolgreich führen und eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Lohnfortzahlung einfordern

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt weiterzahlen muss, auch wenn Sie nicht die vereinbarte Anzahl an Stunden arbeiten.

  • Höhe der Lohnfortzahlung: Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag. In der Regel erhalten Sie 100 % Ihres Gehalts, auch wenn Sie nur einen Teil Ihrer Arbeitsstunden leisten.
  • Dauer der Lohnfortzahlung: Die Dauer der Lohnfortzahlung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag oder nach einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. In der Regel wird die Lohnfortzahlung für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, z.B. für sechs Wochen.
  • Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung: Um Lohnfortzahlung zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen arbeitsunfähig sein, d.h. Sie dürfen nicht in der Lage sein, Ihre Arbeit zu verrichten. Außerdem müssen Sie die Arbeitsunfähigkeit Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen.
  • Lohnfortzahlung beantragen: Um Lohnfortzahlung zu beantragen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Arzt.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Gehalt weiterzahlen, auch wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten.

Kurzarbeit beantragen

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten, können Sie Kurzarbeit beantragen. Kurzarbeit ist eine vorübergehende Maßnahme, die dazu dient, Arbeitsplätze zu erhalten, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

  • Voraussetzungen für Kurzarbeit: Um Kurzarbeit beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Unternehmen muss sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden und es muss eine Aussicht auf Besserung geben. Außerdem müssen die Arbeitsstunden der Mitarbeiter um mindestens 10 % reduziert werden.
  • Beantragung von Kurzarbeit: Um Kurzarbeit zu beantragen, muss das Unternehmen einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen beigefügt werden, z.B. die Lohnabrechnungen der letzten Monate und die Prognose für die Zukunft.
  • Bewilligung von Kurzarbeit: Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und entscheidet, ob Kurzarbeit bewilligt wird. Wenn der Antrag bewilligt wird, erhalten die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des Nettogehalts, maximal jedoch 67 % des Bruttogehalts.
  • Dauer der Kurzarbeit: Die Kurzarbeit kann für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. In Ausnahmefällen kann die Kurzarbeit auch länger gewährt werden.

Wenn Sie Kurzarbeit beantragen möchten, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden. Er kann Ihnen bei der Antragstellung helfen und Sie über die Voraussetzungen und die Höhe des Kurzarbeitergeldes informieren.

Betriebsrat einschalten

Wenn Sie mit der Kürzung Ihrer Arbeitsstunden nicht einverstanden sind und Sie keine Lösung mit Ihrem Arbeitgeber finden können, sollten Sie den Betriebsrat einschalten. Der Betriebsrat ist ein gewähltes Gremium, das die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt.

Der Betriebsrat kann Ihnen in folgenden Situationen helfen:

  • Er kann mit dem Arbeitgeber verhandeln, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Er kann Sie bei der Beantragung von Kurzarbeit unterstützen.
  • Er kann Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützen.
  • Er kann Sie bei rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber unterstützen.

Um den Betriebsrat einzuschalten, müssen Sie sich an den Betriebsratsvorsitzenden wenden. Dieser wird dann ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren und versuchen, eine Lösung zu finden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, können Sie sich an die Gewerkschaft wenden. Die Gewerkschaft kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt und wie Sie ihn kontaktieren können.

Der Betriebsrat ist ein wichtiges Gremium, das Ihnen helfen kann, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren. Wenn Sie mit der Kürzung Ihrer Arbeitsstunden nicht einverstanden sind, sollten Sie den Betriebsrat einschalten.

Anwalt konsultieren

Wenn Sie mit der Kürzung Ihrer Arbeitsstunden nicht einverstanden sind und Sie keine Lösung mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat finden können, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

Ein Anwalt kann Sie in folgenden Situationen unterstützen:

  • Er kann Sie über Ihre Rechte als Arbeitnehmer aufklären.
  • Er kann mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Er kann Sie bei der Beantragung von Kurzarbeit unterstützen.
  • Er kann Sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützen.
  • Er kann Sie bei rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber unterstützen.

Wenn Sie einen Anwalt konsultieren möchten, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein Anwalt, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat und über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich verfügt.

Die Kosten für einen Anwalt werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie die Kosten für den Anwalt selbst tragen.

Wenn Sie mit der Kürzung Ihrer Arbeitsstunden nicht einverstanden sind, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren und eine Lösung zu finden, die für Sie akzeptabel ist.

Arbeitslosengeld beantragen

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten und keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, können Sie Arbeitslosengeld beantragen.

  • Voraussetzungen für Arbeitslosengeld: Um Arbeitslosengeld beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen arbeitslos sein, d.h. Sie dürfen keine Arbeit haben und auch nicht selbstständig tätig sein. Außerdem müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
  • Höhe des Arbeitslosengeldes: Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach Ihrem letzten Nettogehalt. In der Regel erhalten Sie 60 % Ihres letzten Nettogehalts, maximal jedoch 67 % Ihres letzten Bruttogehalts.
  • Dauer des Arbeitslosengeldes: Die Dauer des Arbeitslosengeldes ist begrenzt. Sie können Arbeitslosengeld für höchstens 12 Monate beziehen. In Ausnahmefällen kann die Dauer des Arbeitslosengeldes verlängert werden.
  • Beantragung von Arbeitslosengeld: Um Arbeitslosengeld zu beantragen, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Sie müssen verschiedene Unterlagen mitbringen, z.B. Ihren Personalausweis, Ihre Lohnabrechnungen der letzten Monate und Ihre Arbeitsbescheinigung.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden. Die Agentur für Arbeit kann Sie über die Voraussetzungen und die Höhe des Arbeitslosengeldes informieren und Ihnen bei der Antragstellung helfen.

Umschulung oder Weiterbildung

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten und Sie sich beruflich neu orientieren möchten, können Sie eine Umschulung oder Weiterbildung machen.

  • Voraussetzungen für eine Umschulung oder Weiterbildung: Um eine Umschulung oder Weiterbildung machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie müssen arbeitslos sein oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Außerdem müssen Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Umschulung oder Weiterbildung erfüllen.
  • Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung: Die Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung werden in der Regel von der Agentur für Arbeit übernommen. In einigen Fällen können auch andere Kostenträger, z.B. die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, die Kosten übernehmen.
  • Dauer einer Umschulung oder Weiterbildung: Die Dauer einer Umschulung oder Weiterbildung ist unterschiedlich. Sie kann von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern.
  • Beantragung einer Umschulung oder Weiterbildung: Um eine Umschulung oder Weiterbildung zu beantragen, müssen Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden. Die Agentur für Arbeit kann Sie über die Voraussetzungen und die Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung informieren und Ihnen bei der Antragstellung helfen.

Wenn Sie sich beruflich neu orientieren möchten, können Sie eine Umschulung oder Weiterbildung machen. Die Agentur für Arbeit kann Sie über die Voraussetzungen und die Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung informieren und Ihnen bei der Antragstellung helfen.

Nebenjob suchen

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten und Sie Ihr Einkommen aufbessern möchten, können Sie einen Nebenjob suchen.

  • Möglichkeiten für einen Nebenjob: Es gibt viele Möglichkeiten, einen Nebenjob zu finden. Sie können zum Beispiel in einem Callcenter arbeiten, als Kellner oder Kellnerin in einem Restaurant arbeiten, als Reinigungskraft arbeiten oder als Nachhilfelehrer arbeiten.
  • Voraussetzungen für einen Nebenjob: Um einen Nebenjob zu finden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen arbeitsfähig sein und Sie dürfen nicht mehr als 45 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Höhe des Einkommens aus einem Nebenjob: Das Einkommen aus einem Nebenjob ist unterschiedlich. Es richtet sich nach der Art des Nebenjobs, nach der Anzahl der Arbeitsstunden und nach dem Stundenlohn.
  • Beantragung eines Nebenjobs: Um einen Nebenjob zu beantragen, müssen Sie sich an den Arbeitgeber wenden. Sie müssen Ihre Bewerbungsunterlagen einreichen und ein Vorstellungsgespräch führen.

Wenn Sie einen Nebenjob suchen, sollten Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden. Die Agentur für Arbeit kann Sie über die Möglichkeiten für einen Nebenjob informieren und Ihnen bei der Suche nach einem Nebenjob helfen.

Geduld und Ausdauer haben

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten, ist es wichtig, dass Sie Geduld und Ausdauer haben. Es kann einige Zeit dauern, bis Sie eine Lösung finden, die für Sie akzeptabel ist.

  • Gespräch mit Arbeitgeber suchen: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen Sie, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
  • Betriebsrat einschalten: Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine Lösung finden können, sollten Sie den Betriebsrat einschalten. Der Betriebsrat kann Ihnen helfen, eine Lösung zu finden.
  • Anwalt konsultieren: Wenn Sie mit dem Betriebsrat keine Lösung finden können, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden.
  • Arbeitslosengeld beantragen: Wenn Sie keine Arbeit mehr haben, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen hilft, über die Runden zu kommen.

Es ist wichtig, dass Sie Geduld und Ausdauer haben. Es kann einige Zeit dauern, bis Sie eine Lösung finden, die für Sie akzeptabel ist. Aber wenn Sie nicht aufgeben, werden Sie am Ende eine Lösung finden.

Rechte kennen und einfordern

Wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese auch einfordern. Sie haben ein Recht auf:

  • Lohnfortzahlung: Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag.
  • Kurzarbeit: Wenn Ihr Arbeitgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, kann er Kurzarbeit beantragen. Kurzarbeit ist eine vorübergehende Maßnahme, bei der die Arbeitszeiten der Mitarbeiter reduziert werden. Während der Kurzarbeit erhalten Sie Kurzarbeitergeld.
  • Betriebsrat einschalten: Wenn Sie mit der Kürzung Ihrer Arbeitsstunden nicht einverstanden sind, können Sie den Betriebsrat einschalten. Der Betriebsrat kann Ihnen helfen, eine Lösung zu finden.
  • Anwalt konsultieren: Wenn Sie mit dem Betriebsrat keine Lösung finden können, sollten Sie einen Anwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen helfen, eine Lösung zu finden.
  • Arbeitslosengeld beantragen: Wenn Sie keine Arbeit mehr haben, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen hilft, über die Runden zu kommen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese auch einfordern. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte nicht verletzt werden.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben, können Sie sich an den Betriebsrat, an einen Anwalt oder an die Agentur für Arbeit wenden.

FAQ

Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema “weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart”.

Frage 1: Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mir weniger Stunden gibt, als im Arbeitsvertrag vereinbart?
Antwort 1: Sie sollten zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine Lösung zu finden. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine Lösung finden können, sollten Sie den Betriebsrat einschalten. Wenn Sie keinen Betriebsrat haben, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

Frage 2: Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ich weniger Stunden arbeite?
Antwort 2: Ja, Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn Sie weniger Stunden arbeiten. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag.

Frage 3: Kann ich Kurzarbeit beantragen, wenn mein Arbeitgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten hat?
Antwort 3: Ja, Sie können Kurzarbeit beantragen, wenn Ihr Arbeitgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten hat. Kurzarbeit ist eine vorübergehende Maßnahme, bei der die Arbeitszeiten der Mitarbeiter reduziert werden. Während der Kurzarbeit erhalten Sie Kurzarbeitergeld.

Frage 4: Was kann ich tun, wenn ich mit der Kürzung meiner Arbeitsstunden nicht einverstanden bin?
Antwort 4: Wenn Sie mit der Kürzung Ihrer Arbeitsstunden nicht einverstanden sind, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine Lösung finden können, sollten Sie den Betriebsrat einschalten. Wenn Sie keinen Betriebsrat haben, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

Frage 5: Kann ich Arbeitslosengeld beantragen, wenn ich keine Arbeit mehr habe?
Antwort 5: Ja, Sie können Arbeitslosengeld beantragen, wenn Sie keine Arbeit mehr haben. Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen hilft, über die Runden zu kommen.

Frage 6: Wo kann ich mich über meine Rechte informieren?
Antwort 6: Sie können sich über Ihre Rechte beim Betriebsrat, bei einem Anwalt oder bei der Agentur für Arbeit informieren.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren können.

Tips

Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren können, wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten:

Tipp 1: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Gründe für die Kürzung Ihrer Arbeitsstunden und versuchen Sie, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Tipp 2: Schalten Sie den Betriebsrat ein.
Wenn Sie keinen Betriebsrat haben, können Sie sich an einen Anwalt wenden.

Tipp 3: Beantragen Sie Kurzarbeit.
Wenn Ihr Arbeitgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, können Sie Kurzarbeit beantragen. Kurzarbeit ist eine vorübergehende Maßnahme, bei der die Arbeitszeiten der Mitarbeiter reduziert werden. Während der Kurzarbeit erhalten Sie Kurzarbeitergeld.

Tipp 4: Beantragen Sie Arbeitslosengeld.
Wenn Sie keine Arbeit mehr haben, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen hilft, über die Runden zu kommen.

Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren und eine Lösung finden, die für Sie akzeptabel ist.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten.

Conclusion

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie folgende Rechte haben, wenn Sie weniger Stunden als im Arbeitsvertrag vereinbart arbeiten:

  • Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Sie können Kurzarbeit beantragen.
  • Sie können den Betriebsrat einschalten.
  • Sie können einen Anwalt konsultieren.
  • Sie können Arbeitslosengeld beantragen.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese auch einfordern. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte nicht verletzt werden.

Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben, können Sie sich an den Betriebsrat, an einen Anwalt oder an die Agentur für Arbeit wenden.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel geholfen hat, sich über Ihre Rechte zu informieren.

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