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Rechnung 13b UStG Muster 2020: Wie erstelle ich eine korrekte Rechnung?

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Rechnung 13b UStG Muster 2020: Wie erstelle ich eine korrekte Rechnung?

Die Rechnung 13b UStG ist eine besondere Art der Rechnung, die bei bestimmten Umsätzen ausgestellt werden muss. Sie ist jedoch für viele Unternehmer ein relativ unbekanntes Dokument. In diesem Artikel erklären wir dir, was eine Rechnung 13b UStG ist, wann du sie ausstellen musst und wie du sie richtig erstellst. Außerdem haben wir für dich ein Muster für eine Rechnung 13b UStG vorbereitet, das du kostenlos herunterladen kannst.

Die Rechnung 13b UStG ist eine Rechnung, die über einen Umsatz ausgestellt wird, der nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG befreit ist. Dies sind beispielsweise Umsätze aus der Vermietung von Grundstücken, aus der Verpachtung von beweglichen Gütern oder aus der Lieferung von Gegenständen, die unter das Differenzbesteuerungsverfahren fallen.

In den folgenden Abschnitten erklären wir dir, wie du eine Rechnung 13b UStG richtig erstellst. Außerdem haben wir für dich ein Muster für eine Rechnung 13b UStG vorbereitet, das du kostenlos herunterladen kannst.

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Wichtigsten Punkte zur Rechnung 13b UStG:

  • Rechnung für bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze
  • Umsatzsteuergesetz § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG
  • Beispielsweise Vermietung von Grundstücken
  • Verpachtung beweglicher Güter
  • Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung
  • Rechnungsangaben müssen korrekt sein
  • Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren
  • Kostenloses Muster herunterladen

Beachten Sie diese Punkte, um eine korrekte Rechnung 13b UStG zu erstellen und Ihre Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.

Rechnung für bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze

Die Rechnung 13b UStG ist eine Rechnung, die für bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze ausgestellt werden muss. Diese Umsätze sind in § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG aufgeführt.

  • Vermietung von Grundstücken

    Die Vermietung von Grundstücken ist umsatzsteuerbefreit. Dies gilt auch für die Vermietung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, die sich auf dem Grundstück befinden. Die Rechnung 13b UStG muss in diesem Fall Angaben über die Anschrift des Grundstücks, die Mietdauer und den Mietzins enthalten.

  • Verpachtung beweglicher Güter

    Die Verpachtung beweglicher Güter ist ebenfalls umsatzsteuerbefreit. Dies gilt beispielsweise für die Verpachtung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen. Die Rechnung 13b UStG muss in diesem Fall Angaben über die Bezeichnung des beweglichen Gutes, die Pachtdauer und den Pachtzins enthalten.

  • Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung

    Die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung ist umsatzsteuerbefreit. Dies gilt beispielsweise für die Lieferung von gebrauchten Gegenständen, Kunstgegenständen und Antiquitäten. Die Rechnung 13b UStG muss in diesem Fall Angaben über die Art des Gegenstands, den Kaufpreis und den Differenzbesteuerungsbetrag enthalten.

  • Weitere umsatzsteuerbefreite Umsätze

    Neben den oben genannten Umsätzen gibt es noch weitere Umsätze, die umsatzsteuerbefreit sind. Diese Umsätze sind in § 4 UStG aufgeführt. Wenn Sie einen umsatzsteuerbefreiten Umsatz tätigen, müssen Sie eine Rechnung 13b UStG ausstellen.

Es ist wichtig, dass Sie die Rechnung 13b UStG korrekt ausstellen. Andernfalls können Sie Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Rechnung 13b UStG richtig ausstellen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Umsatzsteuergesetz § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG

Der § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG ist die gesetzliche Grundlage für die Rechnung 13b UStG. In diesem Paragraphen sind die Umsätze aufgeführt, die nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG umsatzsteuerbefreit sind. Diese Umsätze sind:

  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken

    Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerbefreit. Dies gilt auch für die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, die sich auf dem Grundstück befinden.

  • Vermietung und Verpachtung beweglicher Gegenstände

    Die Vermietung und Verpachtung beweglicher Gegenstände ist nach § 4 Nr. 13 UStG umsatzsteuerbefreit. Dies gilt beispielsweise für die Vermietung und Verpachtung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen.

  • Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung

    Die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung ist nach § 25a UStG umsatzsteuerbefreit. Dies gilt beispielsweise für die Lieferung von gebrauchten Gegenständen, Kunstgegenständen und Antiquitäten.

  • Weitere umsatzsteuerbefreite Umsätze

    Neben den oben genannten Umsätzen gibt es noch weitere Umsätze, die nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreit sind. Diese Umsätze sind in § 4 UStG aufgeführt.

Wenn Sie einen Umsatz tätigen, der nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG umsatzsteuerbefreit ist, müssen Sie eine Rechnung 13b UStG ausstellen. Die Rechnung 13b UStG muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten Dienstleistungen
  • Liefer- oder Leistungsdatum
  • Entgelt für die Lieferung oder Leistung
  • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG

Beispielsweise Vermietung von Grundstücken

Die Vermietung von Grundstücken ist ein typisches Beispiel für einen umsatzsteuerbefreiten Umsatz nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG. Dies bedeutet, dass Sie für die Vermietung von Grundstücken keine Umsatzsteuer berechnen müssen. Stattdessen müssen Sie eine Rechnung 13b UStG ausstellen.

  • Angaben in der Rechnung 13b UStG

    Die Rechnung 13b UStG für die Vermietung von Grundstücken muss die folgenden Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Vermieters
    • Name und Anschrift des Mieters
    • Ausstellungsdatum der Rechnung
    • Fortlaufende Rechnungsnummer
    • Mietdauer
    • Mietzins
    • Anschrift des Grundstücks
    • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG
  • Aufbewahrung der Rechnung 13b UStG

    Sie müssen die Rechnung 13b UStG für die Vermietung von Grundstücken zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist wichtig, da das Finanzamt die Rechnung jederzeit überprüfen kann.

  • Sonderfälle bei der Vermietung von Grundstücken

    Es gibt einige Sonderfälle bei der Vermietung von Grundstücken, die Sie beachten sollten. Beispielsweise ist die Vermietung von Grundstücken an Privatpersonen umsatzsteuerfrei. Die Vermietung von Grundstücken an Unternehmer ist jedoch umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer das Grundstück für seine unternehmerische Tätigkeit nutzt.

  • Weitere Informationen zur Vermietung von Grundstücken

    Weitere Informationen zur Vermietung von Grundstücken finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Wenn Sie Grundstücke vermieten, ist es wichtig, dass Sie die Rechnung 13b UStG korrekt ausstellen. Andernfalls können Sie Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Rechnung 13b UStG für die Vermietung von Grundstücken richtig ausstellen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Verpachtung beweglicher Güter

Die Verpachtung beweglicher Güter ist ein weiteres Beispiel für einen umsatzsteuerbefreiten Umsatz nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG. Dies bedeutet, dass Sie für die Verpachtung beweglicher Güter keine Umsatzsteuer berechnen müssen. Stattdessen müssen Sie eine Rechnung 13b UStG ausstellen.

  • Angaben in der Rechnung 13b UStG

    Die Rechnung 13b UStG für die Verpachtung beweglicher Güter muss die folgenden Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Verpächters
    • Name und Anschrift des Pächters
    • Ausstellungsdatum der Rechnung
    • Fortlaufende Rechnungsnummer
    • Pachtdauer
    • Pachtpreis
    • Bezeichnung des beweglichen Gutes
    • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG
  • Aufbewahrung der Rechnung 13b UStG

    Sie müssen die Rechnung 13b UStG für die Verpachtung beweglicher Güter zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist wichtig, da das Finanzamt die Rechnung jederzeit überprüfen kann.

  • Sonderfälle bei der Verpachtung beweglicher Güter

    Es gibt einige Sonderfälle bei der Verpachtung beweglicher Güter, die Sie beachten sollten. Beispielsweise ist die Verpachtung beweglicher Güter an Privatpersonen umsatzsteuerfrei. Die Verpachtung beweglicher Güter an Unternehmer ist jedoch umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer das bewegliche Gut für seine unternehmerische Tätigkeit nutzt.

  • Weitere Informationen zur Verpachtung beweglicher Güter

    Weitere Informationen zur Verpachtung beweglicher Güter finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Wenn Sie bewegliche Güter verpachten, ist es wichtig, dass Sie die Rechnung 13b UStG korrekt ausstellen. Andernfalls können Sie Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Rechnung 13b UStG für die Verpachtung beweglicher Güter richtig ausstellen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung

Die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung ist ein weiteres Beispiel für einen umsatzsteuerbefreiten Umsatz nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG. Dies bedeutet, dass Sie für die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung keine Umsatzsteuer berechnen müssen. Stattdessen müssen Sie eine Rechnung 13b UStG ausstellen.

  • Angaben in der Rechnung 13b UStG

    Die Rechnung 13b UStG für die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung muss die folgenden Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Lieferanten
    • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
    • Ausstellungsdatum der Rechnung
    • Fortlaufende Rechnungsnummer
    • Menge und Art der gelieferten Gegenstände
    • Lieferdatum
    • Entgelt für die Lieferung
    • Differenzbesteuerungsbetrag
    • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG
  • Aufbewahrung der Rechnung 13b UStG

    Sie müssen die Rechnung 13b UStG für die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist wichtig, da das Finanzamt die Rechnung jederzeit überprüfen kann.

  • Sonderfälle bei der Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung

    Es gibt einige Sonderfälle bei der Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung, die Sie beachten sollten. Beispielsweise ist die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung an Privatpersonen umsatzsteuerfrei. Die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung an Unternehmer ist jedoch umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer die Gegenstände für seine unternehmerische Tätigkeit nutzt.

  • Weitere Informationen zur Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung

    Weitere Informationen zur Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Wenn Sie Gegenstände unter Differenzbesteuerung liefern, ist es wichtig, dass Sie die Rechnung 13b UStG korrekt ausstellen. Andernfalls können Sie Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Rechnung 13b UStG für die Lieferung von Gegenständen unter Differenzbesteuerung richtig ausstellen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Rechnungsangaben müssen korrekt sein

Die Angaben in der Rechnung 13b UStG müssen korrekt sein. Andernfalls kann das Finanzamt die Rechnung beanstanden und Sie müssen die Umsatzsteuer nachträglich zahlen. Daher ist es wichtig, dass Sie die Rechnung 13b UStG sorgfältig ausfüllen.

  • Pflichtangaben in der Rechnung 13b UStG

    Die folgenden Angaben müssen in der Rechnung 13b UStG enthalten sein:

    • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
    • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
    • Ausstellungsdatum der Rechnung
    • Fortlaufende Rechnungsnummer
    • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten Dienstleistungen
    • Liefer- oder Leistungsdatum
    • Entgelt für die Lieferung oder Leistung
    • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG
  • Korrektur von Fehlern in der Rechnung 13b UStG

    Wenn Sie einen Fehler in der Rechnung 13b UStG entdecken, müssen Sie diesen unverzüglich korrigieren. Dies können Sie tun, indem Sie eine Rechnungskorrektur ausstellen. Die Rechnungskorrektur muss die folgenden Angaben enthalten:

    • Rechnungsnummer der ursprünglichen Rechnung
    • Datum der Rechnungskorrektur
    • Art der Korrektur
    • Neuer Rechnungsbetrag
  • Aufbewahrung der Rechnung 13b UStG

    Sie müssen die Rechnung 13b UStG zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist wichtig, da das Finanzamt die Rechnung jederzeit überprüfen kann.

  • Weitere Informationen zu den Rechnungsangaben

    Weitere Informationen zu den Rechnungsangaben finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Rechnung 13b UStG richtig ausstellen, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren

Sie müssen die Rechnung 13b UStG zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist wichtig, da das Finanzamt die Rechnung jederzeit überprüfen kann. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

  • Aufbewahrungsort der Rechnung 13b UStG

    Sie können die Rechnung 13b UStG entweder in Papierform oder in elektronischer Form aufbewahren. Wenn Sie die Rechnung 13b UStG in elektronischer Form aufbewahren, müssen Sie sicherstellen, dass die Rechnung jederzeit lesbar und unveränderbar ist.

  • Sanktionen bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht

    Wenn Sie die Rechnung 13b UStG nicht zehn Jahre lang aufbewahren, können Sie vom Finanzamt mit einem Bußgeld belegt werden. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.

  • Weitere Informationen zur Aufbewahrungspflicht

    Weitere Informationen zur Aufbewahrungspflicht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.

Es ist wichtig, dass Sie die Rechnung 13b UStG zehn Jahre lang aufbewahren. Andernfalls können Sie Probleme mit dem Finanzamt bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie die Rechnung 13b UStG richtig aufbewahren, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.

Kostenloses Muster herunterladen

Auf unserer Website können Sie ein kostenloses Muster für eine Rechnung 13b UStG herunterladen. Das Muster ist im PDF-Format verfügbar und kann mit jedem handelsüblichen PDF-Reader geöffnet werden.

Das Muster enthält alle Pflichtangaben, die in einer Rechnung 13b UStG enthalten sein müssen. Sie können das Muster einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen. Dazu müssen Sie lediglich die folgenden Angaben eintragen:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten Dienstleistungen
  • Liefer- oder Leistungsdatum
  • Entgelt für die Lieferung oder Leistung
  • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG

Nachdem Sie die Angaben eingetragen haben, können Sie die Rechnung 13b UStG ausdrucken und an den Leistungsempfänger übergeben.

Das Muster für die Rechnung 13b UStG ist ein hilfreiches Tool, das Ihnen die Arbeit erleichtert. Nutzen Sie das Muster, um Ihre Rechnungen korrekt und schnell zu erstellen.

Wenn Sie Fragen zum Muster für die Rechnung 13b UStG haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

FAQ

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Rechnung 13b UStG.

Frage 1: Wer muss eine Rechnung 13b UStG ausstellen?
Antwort: Eine Rechnung 13b UStG muss ausgestellt werden, wenn ein Umsatz nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG umsatzsteuerbefreit ist.

Frage 2: Welche Angaben müssen in einer Rechnung 13b UStG enthalten sein?
Antwort: Eine Rechnung 13b UStG muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten Dienstleistungen
  • Liefer- oder Leistungsdatum
  • Entgelt für die Lieferung oder Leistung
  • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG

Frage 3: Wie lange muss eine Rechnung 13b UStG aufbewahrt werden?
Antwort: Eine Rechnung 13b UStG muss zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Frage 4: Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht?
Antwort: Bei einem Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Frage 5: Kann ich eine Rechnung 13b UStG elektronisch ausstellen?
Antwort: Ja, Sie können eine Rechnung 13b UStG auch elektronisch ausstellen. Allerdings müssen Sie sicherstellen, dass die Rechnung jederzeit lesbar und unveränderbar ist.

Frage 6: Wo kann ich ein Muster für eine Rechnung 13b UStG herunterladen?
Antwort: Auf unserer Website können Sie ein kostenloses Muster für eine Rechnung 13b UStG herunterladen.

Frage 7: Was muss ich tun, wenn ich einen Fehler in einer Rechnung 13b UStG entdecke?
Antwort: Wenn Sie einen Fehler in einer Rechnung 13b UStG entdecken, müssen Sie diesen unverzüglich korrigieren. Dies können Sie tun, indem Sie eine Rechnungskorrektur ausstellen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Rechnung 13b UStG haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Im nächsten Abschnitt finden Sie einige Tipps, wie Sie eine Rechnung 13b UStG korrekt ausstellen.

Tips

Hier sind einige Tipps, wie Sie eine Rechnung 13b UStG korrekt ausstellen:

Tipp 1: Verwenden Sie ein Muster
Verwenden Sie ein Muster für eine Rechnung 13b UStG, um sicherzustellen, dass alle Pflichtangaben enthalten sind. Sie können ein kostenloses Muster auf unserer Website herunterladen.

Tipp 2: Achten Sie auf die Pflichtangaben
Achten Sie darauf, dass alle Pflichtangaben in der Rechnung 13b UStG enthalten sind. Diese Angaben sind:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten Dienstleistungen
  • Liefer- oder Leistungsdatum
  • Entgelt für die Lieferung oder Leistung
  • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG

Tipp 3: Bewahren Sie die Rechnung 13b UStG zehn Jahre lang auf
Sie müssen die Rechnung 13b UStG zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist wichtig, da das Finanzamt die Rechnung jederzeit überprüfen kann.

Tipp 4: Stellen Sie eine Rechnungskorrektur aus, wenn Sie einen Fehler entdecken
Wenn Sie einen Fehler in einer Rechnung 13b UStG entdecken, müssen Sie diesen unverzüglich korrigieren. Dies können Sie tun, indem Sie eine Rechnungskorrektur ausstellen.

Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rechnungen 13b UStG korrekt ausstellen.

Im nächsten Abschnitt finden Sie ein Fazit zum Thema Rechnung 13b UStG.

Conclusion

Die Rechnung 13b UStG ist eine besondere Art der Rechnung, die bei bestimmten umsatzsteuerbefreiten Umsätzen ausgestellt werden muss. Sie ist jedoch für viele Unternehmer ein relativ unbekanntes Dokument. In diesem Artikel haben wir Ihnen erklärt, was eine Rechnung 13b UStG ist, wann Sie sie ausstellen müssen und wie Sie sie richtig erstellen.

Die wichtigsten Punkte zur Rechnung 13b UStG sind:

  • Sie muss ausgestellt werden, wenn ein Umsatz nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG umsatzsteuerbefreit ist.
  • Sie muss die folgenden Angaben enthalten:
  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten Dienstleistungen
  • Liefer- oder Leistungsdatum
  • Entgelt für die Lieferung oder Leistung
  • Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 13b Abs. 1 Ziff. 1 UStG

Sie muss zehn Jahre lang aufbewahrt werden.

Wenn Sie einen Fehler in einer Rechnung 13b UStG entdecken, müssen Sie diesen unverzüglich korrigieren. Dies können Sie tun, indem Sie eine Rechnungskorrektur ausstellen.

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, die Rechnung 13b UStG besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

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