Neuer Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber

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Neuer Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber

Wenn Sie bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, kann dies eine spannende und beängstigende Erfahrung zugleich sein. Einerseits freuen Sie sich vielleicht auf die neuen Möglichkeiten und Herausforderungen, die ein neuer Vertrag mit sich bringt. Andererseits sind Sie sich vielleicht auch unsicher, was sich für Sie dadurch ändern wird und ob die neuen Bedingungen für Sie vorteilhaft sind.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie bei einem neuen Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber beachten sollten. Wir gehen dabei auf die wichtigsten Punkte ein, die Sie vor der Unterzeichnung des Vertrags kennen sollten. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie den Verhandlungsprozess erfolgreich gestalten und sicherstellen, dass Sie mit dem neuen Vertrag zufrieden sind.

Im nächsten Abschnitt erklären wir Ihnen, welche Punkte Sie bei einem neuen Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber beachten sollten.

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Beim Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags mit gleichem Arbeitgeber sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Arbeitszeit
  • Gehalt
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen
  • Aufgabenbereich
  • Fortbildungen
  • Sozialleistungen
  • Betriebsrente
  • Abfindung

Wenn Sie sich unsicher sind, ob die neuen Vertragsbedingungen für Sie vorteilhaft sind, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist ein wichtiger Punkt, der in jedem neuen Arbeitsvertrag geregelt sein sollte. Dabei sollten Sie nicht nur auf die vereinbarte Stundenzahl achten, sondern auch auf die Verteilung der Arbeitszeit und die Möglichkeit von Überstunden.

  • Regelmäßige Arbeitszeit:

    Die regelmäßige Arbeitszeit ist die Zeit, die Sie pro Woche oder pro Monat arbeiten müssen. Achten Sie darauf, dass die vereinbarte Arbeitszeit nicht zu hoch ist und dass Sie genügend Zeit für Familie, Freunde und Freizeit haben.

  • Überstunden:

    Überstunden sind Arbeitsstunden, die Sie über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leisten. Überstunden sollten nur in Ausnahmefällen vorkommen und müssen in der Regel gesondert vergütet werden. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, wie Überstunden vergütet werden und wann Sie einen Anspruch auf Freizeitausgleich haben.

  • Teilzeit:

    Wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten, sollten Sie dies im neuen Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbaren. Achten Sie darauf, dass die vereinbarte Arbeitszeit nicht zu niedrig ist und dass Sie genügend Geld verdienen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

  • Gleitzeit:

    Gleitzeit ist eine flexible Arbeitszeitregelung, bei der Sie Ihre Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitfensters frei einteilen können. Achten Sie darauf, dass die Gleitzeitregelung im neuen Arbeitsvertrag klar geregelt ist und dass Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Arbeitszeitregelung für Sie am besten geeignet ist, sollten Sie sich von Ihrem Arbeitgeber oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Gehalt

Das Gehalt ist ein wichtiger Punkt, der in jedem neuen Arbeitsvertrag geregelt sein sollte. Dabei sollten Sie nicht nur auf die Höhe des Grundgehalts achten, sondern auch auf mögliche Zulagen und Prämien.

Grundgehalt:
Das Grundgehalt ist der feste Bestandteil Ihres Gehalts, den Sie jeden Monat erhalten. Achten Sie darauf, dass das Grundgehalt angemessen ist und dass es Ihren Qualifikationen und Ihrer Erfahrung entspricht. Sie können Ihr Grundgehalt verhandeln, indem Sie Ihre bisherigen Leistungen und Erfolge hervorheben.

Zulagen:
Zulagen sind zusätzliche Gehaltsbestandteile, die Sie für bestimmte Leistungen oder Tätigkeiten erhalten können. Zulagen können zum Beispiel für Schichtarbeit, Überstunden oder besondere Qualifikationen gezahlt werden. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, für welche Leistungen oder Tätigkeiten Sie Zulagen erhalten und wie hoch diese Zulagen sind.

Prämien:
Prämien sind erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile, die Sie erhalten können, wenn Sie bestimmte Ziele erreichen. Prämien können zum Beispiel für die Erreichung von Umsatz- oder Gewinnzielen gezahlt werden. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, für welche Ziele Sie Prämien erhalten können und wie hoch diese Prämien sind.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob das Gehalt, das Ihnen angeboten wird, angemessen ist, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Urlaub

Der Urlaub ist ein wichtiger Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses. Er dient der Erholung und der Regeneration der Arbeitskraft. Im neuen Arbeitsvertrag sollten Sie daher darauf achten, dass der Urlaubsanspruch angemessen ist und dass Sie ihn auch tatsächlich nehmen können.

Urlaubsanspruch:
Der Urlaubsanspruch ist die Anzahl der Urlaubstage, die Sie pro Jahr haben. Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland beträgt 24 Werktage. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern jedoch mehr Urlaubstage als gesetzlich vorgeschrieben. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag ein angemessener Urlaubsanspruch vereinbart ist.

Urlaubsplanung:
Die Urlaubsplanung sollte im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Urlaub rechtzeitig beantragen und dass Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubswunsch berücksichtigt. Wenn Sie Ihren Urlaub nicht nehmen können, weil Ihr Arbeitgeber ihn nicht genehmigt, haben Sie Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung.

Urlaubsgeld:
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Arbeitnehmern ein Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die den Arbeitnehmern helfen soll, ihren Urlaub zu finanzieren. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, ob und in welcher Höhe Sie ein Urlaubsgeld erhalten.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Urlaubsanspruch, der Ihnen angeboten wird, angemessen ist oder wenn Sie Probleme bei der Urlaubsplanung haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen sind die Fristen, die Sie und Ihr Arbeitgeber einhalten müssen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen möchten. Die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag geregelt und können je nach Branche und Beruf unterschiedlich sein.

  • Gesetzliche Kündigungsfristen:

    Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Danach beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren zwei Wochen. Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von zwei bis fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Für Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate.

  • Vertragliche Kündigungsfristen:

    Die vertraglichen Kündigungsfristen können von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen. Sie können kürzer oder länger sein. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag angemessene Kündigungsfristen vereinbart sind.

  • Kündigungsfrist für den Arbeitgeber:

    Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber ist in der Regel länger als die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer. Dies soll Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen schützen.

  • Kündigungsschutz:

    Arbeitnehmer, die unter den Kündigungsschutz fallen, können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Gründe sind zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Arbeitsverweigerung. Achten Sie darauf, dass Sie die Kündigungsschutzbestimmungen kennen und dass Sie sich bei einer Kündigung anwaltlich beraten lassen.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Kündigungsfristen für Sie gelten oder wenn Sie Probleme bei der Kündigung haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Aufgabenbereich

Der Aufgabenbereich ist ein wichtiger Punkt, der in jedem neuen Arbeitsvertrag geregelt sein sollte. Dabei sollten Sie nicht nur auf die konkreten Aufgaben achten, die Sie übernehmen sollen, sondern auch auf die Möglichkeit, Ihre Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Laufe der Zeit zu erweitern.

Konkrete Aufgaben:
Die konkreten Aufgaben, die Sie übernehmen sollen, sollten im neuen Arbeitsvertrag genau beschrieben sein. Achten Sie darauf, dass die Aufgabenbeschreibung klar und verständlich ist und dass Sie die Aufgaben auch tatsächlich erfüllen können.

Erweiterung des Aufgabenbereichs:
Viele Arbeitnehmer möchten ihren Aufgabenbereich im Laufe der Zeit erweitern und mehr Verantwortung übernehmen. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten ist, die es Ihnen ermöglicht, Ihren Aufgabenbereich zu erweitern. Diese Klausel sollte regeln, wie Sie Ihren Aufgabenbereich erweitern können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Mitbestimmungsrechte:
In vielen Unternehmen haben Arbeitnehmer Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung ihres Aufgabenbereichs. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, welche Mitbestimmungsrechte Sie haben und wie Sie diese Rechte ausüben können.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Aufgabenbereich, der Ihnen angeboten wird, angemessen ist oder wenn Sie Probleme bei der Erweiterung Ihres Aufgabenbereichs haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Fortbildungen

Fortbildungen sind eine wichtige Möglichkeit, um Ihre Qualifikationen und Kenntnisse zu erweitern und sich auf neue berufliche Herausforderungen vorzubereiten. Achten Sie daher darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, ob und in welchem Umfang Sie Fortbildungen besuchen können.

  • Anspruch auf Fortbildungen:

    In vielen Unternehmen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortbildungen. Dieser Anspruch kann im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Fortbildungen vereinbart ist.

  • Kostenübernahme:

    Die Kosten für Fortbildungen werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Kosten für Fortbildungen übernimmt.

  • Freistellung für Fortbildungen:

    Arbeitnehmer, die an Fortbildungen teilnehmen, müssen in der Regel von der Arbeit freigestellt werden. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, in welchem Umfang Sie für Fortbildungen von der Arbeit freigestellt werden.

  • Anrechnung von Fortbildungen auf die Arbeitszeit:

    In manchen Unternehmen werden Fortbildungen auf die Arbeitszeit angerechnet. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, ob und in welchem Umfang Fortbildungen auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Anspruch auf Fortbildungen haben oder wenn Sie Probleme bei der Teilnahme an Fortbildungen haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Sozialleistungen

Sozialleistungen sind zusätzliche Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt. Diese Leistungen können sehr unterschiedlich sein und von der Krankenversicherung bis zur Kinderbetreuung reichen. Achten Sie daher darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, welche Sozialleistungen Sie erhalten.

  • Krankenversicherung:

    Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten Sozialleistungen. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl versichert sind.

  • Rentenversicherung:

    Die Rentenversicherung ist eine weitere wichtige Sozialleistung. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Sie bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldet sind.

  • Arbeitslosenversicherung:

    Die Arbeitslosenversicherung ist eine Sozialleistung, die Arbeitnehmern hilft, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Sie bei der Arbeitsagentur gemeldet sind.

  • Kinderbetreuung:

    Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern Kinderbetreuung an. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, ob und in welchem Umfang Sie Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Sozialleistungen Ihnen zustehen oder wenn Sie Probleme bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Betriebsrente

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die von vielen Arbeitgebern angeboten wird. Die Betriebsrente kann in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds erfolgen. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, ob und in welchem Umfang Sie eine Betriebsrente erhalten.

  • Anspruch auf Betriebsrente:

    In vielen Unternehmen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Betriebsrente. Dieser Anspruch kann im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag ein Anspruch auf Betriebsrente vereinbart ist.

  • Höhe der Betriebsrente:

    Die Höhe der Betriebsrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Höhe Ihres Gehalts, der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und der Art der Betriebsrente. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag die Höhe der Betriebsrente geregelt ist.

  • Auszahlung der Betriebsrente:

    Die Betriebsrente wird in der Regel nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen ausgezahlt. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, wann und in welcher Form die Betriebsrente ausgezahlt wird.

  • Vererbbarkeit der Betriebsrente:

    In vielen Fällen ist die Betriebsrente vererbbar. Achten Sie darauf, dass im neuen Arbeitsvertrag geregelt ist, ob und in welchem Umfang die Betriebsrente vererbbar ist.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Anspruch auf Betriebsrente haben oder wenn Sie Probleme bei der Inanspruchnahme von Betriebsrente haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und soll den Arbeitnehmer bei der Suche nach einem neuen Job unterstützen.

Höhe der Abfindung:
Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt des Arbeitnehmers und den Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Anspruch auf Abfindung:
Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Abfindung. Ein Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet wird. Wenn das Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen beendet wird, besteht kein Anspruch auf Abfindung.

Verhandlung der Abfindung:
Die Abfindung sollte immer verhandelt werden. Achten Sie darauf, dass Sie eine Abfindung erhalten, die angemessen ist und die Ihren finanziellen Verlust ausgleicht. Wenn Sie sich unsicher sind, wie hoch eine angemessene Abfindung ist, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Auszahlung der Abfindung:
Die Abfindung wird in der Regel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Achten Sie darauf, dass im Aufhebungsvertrag geregelt ist, wann und in welcher Form die Abfindung ausgezahlt wird.

FAQ

Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema “Neuer Arbeitsvertrag gleicher Arbeitgeber”.

Frage 1: Was ist ein neuer Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber?
Antwort 1: Ein neuer Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber liegt vor, wenn Sie bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie in eine andere Abteilung wechseln, eine andere Position übernehmen oder Ihre Arbeitsbedingungen geändert werden.

Frage 2: Was sollte ich bei einem neuen Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber beachten?
Antwort 2: Bei einem neuen Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber sollten Sie auf folgende Punkte achten: Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub, Kündigungsfristen, Aufgabenbereich, Fortbildungen, Sozialleistungen, Betriebsrente und Abfindung.

Frage 3: Wie kann ich meinen neuen Arbeitsvertrag verhandeln?
Antwort 3: Sie können Ihren neuen Arbeitsvertrag verhandeln, indem Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen hervorheben und Ihre Forderungen klar und deutlich formulieren. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihren Arbeitsvertrag verhandeln sollen, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Frage 4: Was passiert, wenn ich mit meinem neuen Arbeitsvertrag nicht einverstanden bin?
Antwort 4: Wenn Sie mit Ihrem neuen Arbeitsvertrag nicht einverstanden sind, sollten Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Wenn Sie sich nicht einigen können, können Sie den Arbeitsvertrag auch ablehnen. In diesem Fall besteht Ihr Arbeitsverhältnis weiter zu den bisherigen Bedingungen.

Frage 5: Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Antwort 5: Sie haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn Ihr Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet wird. Wenn das Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen beendet wird, besteht kein Anspruch auf Abfindung.

Frage 6: Wie hoch ist die Abfindung?
Antwort 6: Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Gehalt des Arbeitnehmers und den Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema “Neuer Arbeitsvertrag gleicher Arbeitgeber” haben, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Tipps

Hier sind einige praktische Tipps für Sie, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber erhalten:

Tipp 1: Lesen Sie den Arbeitsvertrag sorgfältig durch.
Bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn sorgfältig durchlesen und sicherstellen, dass Sie alle Punkte verstehen. Wenn Sie Fragen zum Arbeitsvertrag haben, sollten Sie diese Ihrem Arbeitgeber stellen.

Tipp 2: Verhandeln Sie Ihren Arbeitsvertrag.
Sie können Ihren Arbeitsvertrag verhandeln, indem Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen hervorheben und Ihre Forderungen klar und deutlich formulieren. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihren Arbeitsvertrag verhandeln sollen, sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft beraten lassen.

Tipp 3: Lassen Sie sich den Arbeitsvertrag von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft prüfen.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Arbeitsvertrag rechtmäßig ist oder wenn Sie Fragen zum Arbeitsvertrag haben, sollten Sie sich den Arbeitsvertrag von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft prüfen lassen.

Tipp 4: Heben Sie den alten Arbeitsvertrag auf.
Wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, sollten Sie den alten Arbeitsvertrag aufheben. Der alte Arbeitsvertrag kann Ihnen als Nachweis dienen, wenn es später zu Problemen kommt.

Conclusion

In diesem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte erklärt, die Sie bei einem neuen Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber beachten sollten. Wir haben Ihnen auch einige praktische Tipps gegeben, wie Sie Ihren Arbeitsvertrag verhandeln und worauf Sie achten sollten.

Wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, sollten Sie diesen sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass Sie alle Punkte verstehen. Wenn Sie Fragen zum Arbeitsvertrag haben, sollten Sie diese Ihrem Arbeitgeber stellen. Sie können Ihren Arbeitsvertrag auch von einem Anwalt oder einer Gewerkschaft prüfen lassen.

Wenn Sie mit den Bedingungen des neuen Arbeitsvertrags nicht einverstanden sind, sollten Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln. Wenn Sie sich nicht einigen können, können Sie den Arbeitsvertrag auch ablehnen. In diesem Fall besteht Ihr Arbeitsverhältnis weiter zu den bisherigen Bedingungen.

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen geholfen hat, sich auf einen neuen Arbeitsvertrag mit gleichem Arbeitgeber vorzubereiten. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Verhandlungen!

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