Kündigung per E-Mail: Ist das rechtmäßig?

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Kündigung per E-Mail: Ist das rechtmäßig?

Eine Kündigung ist ein ernstes Ereignis, das weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann. Daher ist es wichtig, dass eine Kündigung korrekt durchgeführt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, ob eine Kündigung per E-Mail rechtmäßig ist und was Sie bei einer Kündigung beachten müssen.

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Gemäß § 623 BGB muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass die Kündigung entweder handschriftlich oder mit einem elektronischen Dokument unterschrieben werden muss. Eine Kündigung per E-Mail ist daher grundsätzlich nicht rechtswirksam.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine Kündigung per E-Mail rechtmäßig sein kann. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart haben, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Eine solche Vereinbarung kann beispielsweise in einem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden. Außerdem kann eine Kündigung per E-Mail rechtmäßig sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt und der Arbeitnehmer die Kündigung anschließend per E-Mail bestätigt.

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Grundsätzlich nicht rechtswirksam.

  • Ausnahmen möglich.
  • Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
  • Betriebsvereinbarung.
  • Persönliche Übergabe.
  • Anschließende Bestätigung per E-Mail.
  • Formfehler können unwirksam machen.
  • Fristen beachten.
  • Kündigungsgründe beachten.
  • Beratung durch Anwalt empfehlenswert.

Eine Kündigung per E-Mail ist grundsätzlich nicht rechtswirksam. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine solche Kündigung wirksam sein kann. Es ist wichtig, die Formfehler zu vermeiden und die Fristen und Kündigungsgründe zu beachten. Im Zweifel sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.

Ausnahmen möglich.

Es gibt einige Ausnahmen, in denen eine Kündigung per E-Mail rechtmäßig sein kann. Eine solche Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart haben, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Diese Vereinbarung kann beispielsweise in einem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden.

Eine weitere Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt und der Arbeitnehmer die Kündigung anschließend per E-Mail bestätigt. In diesem Fall gilt die Kündigung als schriftlich erfolgt und ist somit rechtswirksam.

Eine Kündigung per E-Mail kann auch dann wirksam sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung per Post zuschickt und der Arbeitnehmer die Kündigung anschließend per E-Mail bestätigt. In diesem Fall gilt die Kündigung als schriftlich erfolgt und ist somit rechtswirksam.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Kündigung per E-Mail grundsätzlich nicht rechtswirksam ist. Daher sollte man sich immer mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat absprechen, bevor man eine Kündigung per E-Mail verschickt oder bestätigt.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Kündigung per E-Mail in Ihrem Fall rechtmäßig ist, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

Eine Kündigung per E-Mail kann rechtmäßig sein, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart haben, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Diese Vereinbarung kann beispielsweise in einem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung getroffen werden.

  • Vereinbarung im Arbeitsvertrag

    In einem Arbeitsvertrag können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vereinbaren, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Diese Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

  • Vereinbarung in einer Betriebsvereinbarung

    Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. In einer Betriebsvereinbarung können verschiedene Regelungen getroffen werden, darunter auch Regelungen zur Kündigung. Wenn in einer Betriebsvereinbarung vereinbart ist, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, ist eine solche Kündigung rechtswirksam.

  • Form der Vereinbarung

    Die Vereinbarung, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht ausreichend.

  • Unterzeichnung der Vereinbarung

    Die Vereinbarung muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Arbeitgebers und die Unterschrift des Arbeitnehmers müssen jeweils eigenhändig erfolgen. Eine elektronische Signatur ist nicht ausreichend.

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren möchten, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann, sollten Sie sicherstellen, dass die Vereinbarung schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird.

Betriebsvereinbarung.

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. In einer Betriebsvereinbarung können verschiedene Regelungen getroffen werden, darunter auch Regelungen zur Kündigung.

  • Was ist eine Betriebsvereinbarung?

    Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers in einem Betrieb.

  • Wer ist der Betriebsrat?

    Der Betriebsrat ist ein Gremium, das die Arbeitnehmer eines Betriebs vertritt. Er wird von den Arbeitnehmern gewählt und hat verschiedene Aufgaben, darunter auch die Aufgabe, mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abzuschließen.

  • Welche Regelungen kann eine Betriebsvereinbarung enthalten?

    Eine Betriebsvereinbarung kann verschiedene Regelungen enthalten, darunter auch Regelungen zur Kündigung. Beispielsweise kann in einer Betriebsvereinbarung vereinbart werden, dass eine Kündigung nur schriftlich erfolgen darf oder dass eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen zulässig ist.

  • Wie wird eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen?

    Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt. Wenn sich beide Parteien einig sind, wird die Betriebsvereinbarung schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien unterzeichnet.

Wenn in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung besteht, sollten Sie sich diese genau durchlesen. In der Betriebsvereinbarung können Regelungen enthalten sein, die für Ihre Kündigung relevant sind.

Persönliche Übergabe.

Eine Kündigung per E-Mail kann auch dann rechtmäßig sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt und der Arbeitnehmer die Kündigung anschließend per E-Mail bestätigt.

  • Persönliche Übergabe der Kündigung

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergeben. Dies kann beispielsweise am Arbeitsplatz oder in einem anderen geeigneten Rahmen geschehen.

  • Bestätigung der Kündigung per E-Mail

    Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergeben hat, kann der Arbeitnehmer die Kündigung per E-Mail bestätigen. Diese Bestätigung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Kündigung ist auch ohne eine Bestätigung per E-Mail wirksam.

  • Form der Kündigung

    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend. Die Kündigung kann entweder handschriftlich oder mit einem elektronischen Dokument unterschrieben werden.

  • Unterschrift des Arbeitgebers

    Die Kündigung muss vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Die Unterschrift des Arbeitgebers muss eigenhändig erfolgen. Eine elektronische Signatur ist nicht ausreichend.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Wenn Sie Fragen zur Kündigung haben, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an einen Anwalt wenden.

Anschließende Bestätigung per E-Mail.

Eine Kündigung per E-Mail kann auch dann rechtmäßig sein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt und der Arbeitnehmer die Kündigung anschließend per E-Mail bestätigt.

  • Bestätigung der Kündigung per E-Mail

    Nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergeben hat, kann der Arbeitnehmer die Kündigung per E-Mail bestätigen. Diese Bestätigung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Kündigung ist auch ohne eine Bestätigung per E-Mail wirksam.

  • Form der Bestätigung

    Die Bestätigung der Kündigung per E-Mail muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Bestätigung ist nicht ausreichend.

  • Inhalt der Bestätigung

    In der Bestätigung der Kündigung sollte der Arbeitnehmer erklären, dass er die Kündigung erhalten hat und dass er sie zur Kenntnis genommen hat.

  • Unterschrift des Arbeitnehmers

    Die Bestätigung der Kündigung muss vom Arbeitnehmer unterschrieben sein. Die Unterschrift des Arbeitnehmers muss eigenhändig erfolgen. Eine elektronische Signatur ist nicht ausreichend.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Wenn Sie Fragen zur Kündigung haben, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an einen Anwalt wenden.

Formfehler können unwirksam machen.

Eine Kündigung per E-Mail ist grundsätzlich nicht rechtswirksam. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine solche Kündigung wirksam sein kann. Eine dieser Ausnahmen ist, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart haben, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Eine weitere Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt und der Arbeitnehmer die Kündigung anschließend per E-Mail bestätigt.

Wenn eine Kündigung per E-Mail erfolgt, muss diese bestimmten Formvorschriften entsprechen. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Zu den Formvorschriften gehören:

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Die Kündigung muss vom Arbeitgeber unterschrieben sein.
  • Die Kündigung muss den Kündigungsgrund enthalten.
  • Die Kündigung muss die Kündigungsfrist enthalten.

Wenn eine Kündigung per E-Mail erfolgt, muss diese also in einem elektronischen Dokument enthalten sein, das vom Arbeitgeber unterschrieben ist und das den Kündigungsgrund und die Kündigungsfrist enthält. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Kündigung unwirksam.

Wenn Sie eine Kündigung per E-Mail erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Wenn Sie feststellen, dass die Kündigung nicht den Formvorschriften entspricht, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen.

Formfehler können eine Kündigung unwirksam machen. Daher ist es wichtig, dass Sie die Kündigung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen.

Fristen beachten.

Bei einer Kündigung müssen bestimmte Fristen beachtet werden. Diese Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben und können nicht vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer geändert werden.

  • Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

    Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Wochen. Diese Frist gilt für alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sind.

  • Kündigungsfrist für Arbeitgeber

    Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber beträgt in der Regel zwei Wochen. Diese Frist gilt für alle Arbeitgeber, die mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen.

  • Sonderkündigungsrechte

    In bestimmten Fällen können Sonderkündigungsrechte bestehen. Diese Sonderkündigungsrechte ermöglichen es dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einer kürzeren Frist zu kündigen.

  • Berechnung der Kündigungsfrist

    Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer oder beim Arbeitgeber. Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist zugehen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie unbedingt auf die Kündigungsfrist achten. Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht beachten, kann die Kündigung unwirksam sein.

Kündigungsgründe beachten.

Eine Kündigung muss einen Kündigungsgrund haben. Der Kündigungsgrund muss in der Kündigung angegeben werden. Es gibt verschiedene Arten von Kündigungsgründen. Die häufigsten Kündigungsgründe sind:

  • Verhaltensbedingte Kündigung

    Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt, wenn er sich unentschuldigte Fehlzeiten leistet oder wenn er sich gegenüber Kollegen oder Kunden unangemessen verhält.

  • Personenbedingte Kündigung

    Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer eine schwere Krankheit hat oder wenn er einen Arbeitsunfall erleidet.

  • Betriebsbedingte Kündigung

    Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Betrieb geschlossen wird oder wenn es zu einem Stellenabbau kommt.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie unbedingt prüfen, ob der Kündigungsgrund rechtmäßig ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Kündigungsgrund nicht rechtmäßig ist, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen.

Kündigungsgründe müssen beachtet werden. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie unbedingt prüfen, ob der Kündigungsgrund rechtmäßig ist.

Beratung durch Anwalt empfehlenswert.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.

Eine Beratung durch einen Anwalt ist insbesondere in folgenden Fällen empfehlenswert:

  • Sie sind sich nicht sicher, ob die Kündigung rechtmäßig ist.
  • Sie möchten die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen.
  • Sie möchten eine Abfindung aushandeln.
  • Sie möchten sich gegen eine Kündigungsschutzklage des Arbeitgebers verteidigen.

Ein Anwalt kann Ihnen in all diesen Fällen helfen, Ihre Rechte zu wahren. Die Kosten für eine Beratung durch einen Anwalt können Sie in der Regel über Ihre Rechtsschutzversicherung abrechnen.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie auch einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit einem Beratungshilfeschein können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.

Eine Beratung durch einen Anwalt ist empfehlenswert, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.

FAQ

Sie haben noch Fragen zum Thema “Kündigung per E-Mail”? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:

Frage 1: Ist eine Kündigung per E-Mail rechtswirksam?

Antwort: Eine Kündigung per E-Mail ist grundsätzlich nicht rechtswirksam. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine solche Kündigung wirksam sein kann. Eine Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart haben, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Eine weitere Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt und der Arbeitnehmer die Kündigung anschließend per E-Mail bestätigt.

Frage 2: Welche Formvorschriften muss eine Kündigung per E-Mail erfüllen?

Antwort: Eine Kündigung per E-Mail muss schriftlich erfolgen, vom Arbeitgeber unterschrieben sein, den Kündigungsgrund enthalten und die Kündigungsfrist enthalten.

Frage 3: Welche Fristen müssen bei einer Kündigung beachtet werden?

Antwort: Bei einer Kündigung müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet werden. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt in der Regel vier Wochen, die Kündigungsfrist für Arbeitgeber beträgt in der Regel zwei Wochen.

Frage 4: Welche Kündigungsgründe gibt es?

Antwort: Es gibt verschiedene Arten von Kündigungsgründen. Die häufigsten Kündigungsgründe sind verhaltensbedingte Kündigungen, personenbedingte Kündigungen und betriebsbedingte Kündigungen.

Frage 5: Was sollte ich tun, wenn ich eine Kündigung per E-Mail erhalte?

Antwort: Wenn Sie eine Kündigung per E-Mail erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Wenn Sie feststellen, dass die Kündigung nicht den Formvorschriften entspricht oder wenn Sie der Meinung sind, dass der Kündigungsgrund nicht rechtmäßig ist, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen.

Frage 6: Sollte ich mich von einem Anwalt beraten lassen?

Antwort: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.

Frage 7: Kann ich eine Abfindung aushandeln?

Antwort: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, können Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln. Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Frage 8: Wie kann ich mich gegen eine Kündigungsschutzklage des Arbeitgebers verteidigen?

Antwort: Wenn Ihr Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage gegen Sie einreicht, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt vertreten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, sich gegen die Kündigungsschutzklage zu verteidigen und Ihre Rechte zu wahren.

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema “Kündigung per E-Mail” haben, können Sie sich gerne an einen Anwalt wenden.

Im nächsten Abschnitt finden Sie einige Tipps, wie Sie sich vor einer Kündigung per E-Mail schützen können.

Tips

Hier sind einige Tipps, wie Sie sich vor einer Kündigung per E-Mail schützen können:

Tipp 1: Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass eine Kündigung nur schriftlich erfolgen darf.

Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass eine Kündigung nur schriftlich erfolgen darf, ist eine Kündigung per E-Mail unwirksam.

Tipp 2: Seien Sie vorsichtig bei E-Mails, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Wenn Sie eine E-Mail von Ihrem Arbeitgeber erhalten, die eine Kündigung enthält, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Wenn Sie feststellen, dass die Kündigung nicht den Formvorschriften entspricht oder wenn Sie der Meinung sind, dass der Kündigungsgrund nicht rechtmäßig ist, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen.

Tipp 3: Bewahren Sie alle wichtigen Dokumente auf.

Sie sollten alle wichtigen Dokumente, die sich auf Ihr Arbeitsverhältnis beziehen, aufbewahren. Dazu gehören unter anderem Ihr Arbeitsvertrag, Ihre Gehaltsabrechnungen und Ihre Kündigungsschreiben.

Tipp 4: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen.

Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie sich vor einer Kündigung per E-Mail schützen.

Im nächsten Abschnitt finden Sie einige wichtige Informationen zum Thema “Kündigungsschutzklage”.

Conclusion

In diesem Artikel haben wir uns mit dem Thema “Kündigung per E-Mail” beschäftigt. Wir haben gelernt, dass eine Kündigung per E-Mail grundsätzlich nicht rechtswirksam ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen eine solche Kündigung wirksam sein kann. Eine Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ausdrücklich vereinbart haben, dass eine Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann. Eine weitere Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich übergibt und der Arbeitnehmer die Kündigung anschließend per E-Mail bestätigt.

Wir haben auch gelernt, dass eine Kündigung per E-Mail bestimmte Formvorschriften erfüllen muss. Diese Formvorschriften umfassen unter anderem die Schriftform, die Unterschrift des Arbeitgebers, den Kündigungsgrund und die Kündigungsfrist.

Wenn Sie eine Kündigung per E-Mail erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Wenn Sie feststellen, dass die Kündigung nicht den Formvorschriften entspricht oder wenn Sie der Meinung sind, dass der Kündigungsgrund nicht rechtmäßig ist, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber wenden und die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen.

Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen möchten, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Kündigungsschutzklage richtig einzureichen und Ihre Rechte zu wahren.

Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen hilfreiche Informationen zum Thema “Kündigung per E-Mail” geliefert hat.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt wenden.

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