Elternzeit verkürzen: Formloses Schreiben Muster

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Elternzeit verkürzen: Formloses Schreiben Muster

Elternzeit ist eine wichtige Zeit für Eltern, um sich um ihr Kind zu kümmern und sich an die neue Familiensituation zu gewöhnen. Allerdings gibt es manchmal Gründe, warum Eltern ihre Elternzeit verkürzen möchten. Vielleicht müssen sie früher wieder arbeiten oder sie möchten einfach mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen.

Wenn Sie Ihre Elternzeit verkürzen möchten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Dieser Antrag muss formlos sein, d.h. Sie müssen ihn nicht in einem bestimmten Format schreiben. Allerdings sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.

Im nächsten Abschnitt finden Sie ein Muster für ein formloses Schreiben, mit dem Sie Ihre Elternzeit verkürzen können. Sie können dieses Muster verwenden, um Ihren eigenen Antrag zu schreiben.

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Elternzeitverkürzung beantragen mit formlosem Schreiben.

  • Formloses Schreiben an Arbeitgeber.
  • Gründe für Verkürzung angeben.
  • Datum des neuen Endes nennen.
  • Unterschrift nicht vergessen.
  • Rechtzeitig Antrag stellen.
  • Gesetzliche Regelungen beachten.
  • Lohnfortzahlung klären.
  • Elterngeld anpassen lassen.
  • Arbeitgeber muss zustimmen.
  • Elternzeitverlängerung möglich.

Mit diesen Punkten können Sie Ihr formloses Schreiben verfassen und Ihre Elternzeit verkürzen.

Formloses Schreiben an Arbeitgeber.

Um Ihre Elternzeit zu verkürzen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Dieses Schreiben muss nicht in einem bestimmten Format sein, aber es sollte einige wichtige Punkte enthalten.

Im ersten Absatz sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie Ihre Elternzeit verkürzen möchten. Geben Sie dabei auch das Datum an, ab dem Sie wieder arbeiten möchten. Im zweiten Absatz sollten Sie die Gründe für Ihre Verkürzung darlegen. Vielleicht müssen Sie früher wieder arbeiten oder Sie möchten einfach mehr Zeit mit Ihrem Kind verbringen. Sie können auch erwähnen, dass Sie bereits eine Betreuung für Ihr Kind organisiert haben.

Im dritten Absatz sollten Sie Ihren Arbeitgeber bitten, Ihrem Antrag zuzustimmen. Sie können auch erwähnen, dass Sie sich über eine schnelle Bearbeitung Ihres Antrags freuen würden. Im vierten Absatz sollten Sie sich für die bisherige Unterstützung bedanken und sich auf die weitere Zusammenarbeit freuen.

Vergessen Sie nicht, Ihr Schreiben zu unterschreiben und das Datum anzugeben. Sie sollten Ihren Antrag rechtzeitig stellen, damit Ihr Arbeitgeber genügend Zeit hat, ihn zu bearbeiten.

Mit diesen Informationen können Sie ein formloses Schreiben an Ihren Arbeitgeber verfassen und Ihre Elternzeit verkürzen.

Gründe für Verkürzung angeben.

Im zweiten Absatz Ihres formlosen Schreibens sollten Sie die Gründe für Ihre Elternzeitverkürzung darlegen.

  • Berufliche Gründe:

    Vielleicht müssen Sie früher wieder arbeiten, weil Sie einen neuen Job angenommen haben oder weil Ihr alter Job nicht mehr existiert. Sie können auch erwähnen, dass Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten oder dass Sie finanzielle Verpflichtungen haben, die Sie erfüllen müssen.

  • Persönliche Gründe:

    Vielleicht möchten Sie einfach mehr Zeit mit Ihrem Kind verbringen oder Sie möchten sich um ein anderes Familienmitglied kümmern. Sie können auch erwähnen, dass Sie gesundheitliche Probleme haben oder dass Sie eine Auszeit vom Arbeitsleben brauchen.

  • Kinderbetreuung:

    Vielleicht haben Sie bereits eine Betreuung für Ihr Kind organisiert und möchten daher früher wieder arbeiten. Sie können auch erwähnen, dass Ihr Kind bereits älter ist und nicht mehr so viel Betreuung benötigt.

  • Einvernehmliche Verkürzung:

    Vielleicht haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darauf geeinigt, Ihre Elternzeit zu verkürzen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten oder wenn Sie eine andere flexible Arbeitsregelung vereinbart haben.

Dies sind nur einige Beispiele für Gründe, die Sie für Ihre Elternzeitverkürzung angeben können. Sie können auch mehrere Gründe nennen oder einen eigenen Grund angeben, der für Sie zutrifft.

Datum des neuen Endes nennen.

Im ersten Absatz Ihres formlosen Schreibens sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie Ihre Elternzeit verkürzen möchten. Geben Sie dabei auch das Datum an, ab dem Sie wieder arbeiten möchten.

Das Datum des neuen Endes Ihrer Elternzeit ist wichtig, da es Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, sich auf Ihre Rückkehr vorzubereiten. Er muss zum Beispiel dafür sorgen, dass Ihr Arbeitsplatz frei ist und dass Sie alle notwendigen Arbeitsmaterialien haben.

Wenn Sie das Datum des neuen Endes Ihrer Elternzeit nennen, sollten Sie realistisch sein. Berücksichtigen Sie Ihre eigenen Bedürfnisse und die Bedürfnisse Ihres Kindes. Sie sollten auch die gesetzlichen Regelungen beachten. In Deutschland beträgt die Elternzeit in der Regel drei Jahre. Sie können Ihre Elternzeit jedoch auf bis zu zwei Jahre verkürzen.

Wenn Sie sich für eine Verkürzung Ihrer Elternzeit entscheiden, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber das Datum des neuen Endes so früh wie möglich mitteilen. So hat er genügend Zeit, um sich darauf einzustellen.

Mit diesen Informationen können Sie das Datum des neuen Endes Ihrer Elternzeit in Ihrem formlosen Schreiben angeben.

Unterschrift nicht vergessen.

Nachdem Sie Ihr formloses Schreiben verfasst haben, sollten Sie es unbedingt unterschreiben. Ihre Unterschrift ist wichtig, da sie Ihre Identität bestätigt und zeigt, dass Sie mit dem Inhalt des Schreibens einverstanden sind.

Unterschreiben Sie Ihr Schreiben mit Ihrem vollständigen Namen. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterschrift gut leserlich ist. Wenn Ihre Unterschrift nicht leserlich ist, kann Ihr Arbeitgeber Ihr Schreiben möglicherweise nicht bearbeiten.

Sie können Ihr Schreiben entweder handschriftlich oder digital unterschreiben. Wenn Sie Ihr Schreiben handschriftlich unterschreiben, sollten Sie einen schwarzen oder blauen Stift verwenden. Wenn Sie Ihr Schreiben digital unterschreiben, können Sie eine Signatur-App verwenden.

Nachdem Sie Ihr Schreiben unterschrieben haben, sollten Sie es Ihrem Arbeitgeber zukommen lassen. Sie können Ihr Schreiben per Post, per E-Mail oder persönlich abgeben.

Mit diesen Informationen können Sie Ihr formloses Schreiben unterschreiben und an Ihren Arbeitgeber senden.

Rechtzeitig Antrag stellen.

Nachdem Sie Ihr formloses Schreiben verfasst haben, sollten Sie es rechtzeitig an Ihren Arbeitgeber senden. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Einreichung Ihres Antrags, aber es ist ratsam, ihn mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Ende Ihrer Elternzeit einzureichen.

Wenn Sie Ihren Antrag zu spät einreichen, kann Ihr Arbeitgeber ihn möglicherweise nicht bearbeiten. Er muss genügend Zeit haben, um sich auf Ihre Rückkehr vorzubereiten. Er muss zum Beispiel dafür sorgen, dass Ihr Arbeitsplatz frei ist und dass Sie alle notwendigen Arbeitsmaterialien haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Sie Ihren Antrag einreichen müssen, können Sie sich an Ihre Personalabteilung wenden. Sie kann Ihnen Auskunft über die Fristen und Verfahren für die Elternzeitverkürzung geben.

Es ist auch wichtig, dass Sie sich rechtzeitig um die Betreuung Ihres Kindes kümmern. Wenn Sie Ihr Kind in einer Kita oder bei einer Tagesmutter unterbringen möchten, sollten Sie sich frühzeitig um einen Platz kümmern. Die Wartezeiten für einen Kitaplatz können sehr lang sein.

Mit diesen Informationen können Sie Ihren Antrag auf Elternzeitverkürzung rechtzeitig stellen und sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber genügend Zeit hat, ihn zu bearbeiten.

Gesetzliche Regelungen beachten.

Bevor Sie Ihre Elternzeit verkürzen, sollten Sie sich über die gesetzlichen Regelungen informieren. Die wichtigsten Regelungen sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt.

Das BEEG regelt die Elternzeit und das Elterngeld. Es legt fest, wie lange Eltern Elternzeit nehmen können und wie viel Elterngeld sie erhalten. Das BEEG regelt auch die Elternzeitverkürzung.

Nach dem BEEG können Eltern ihre Elternzeit auf bis zu zwei Jahre verkürzen. Die Verkürzung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann die Verkürzung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Wenn Sie Ihre Elternzeit verkürzen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig an Ihren Arbeitgeber wenden. Sie müssen ihm Ihren Wunsch nach einer Verkürzung schriftlich mitteilen. In Ihrem Schreiben sollten Sie auch das Datum des neuen Endes Ihrer Elternzeit angeben.

Mit diesen Informationen können Sie sich über die gesetzlichen Regelungen zur Elternzeitverkürzung informieren und Ihren Antrag entsprechend stellen.

Lohnfortzahlung klären.

Wenn Sie Ihre Elternzeit verkürzen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären, ob Sie während der Verkürzung weiterhin Lohn erhalten.

  • Gesetzliche Regelungen:

    Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt auch die Lohnfortzahlung während der Elternzeit. Nach dem BEEG haben Eltern keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Elternzeit. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Beispielsweise haben Eltern Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie ihre Elternzeit zur Betreuung eines kranken Kindes nutzen.

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber:

    Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie während der Elternzeitverkürzung weiterhin Lohn erhalten. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine solche Vereinbarung treffen möchten, sollten Sie dies schriftlich festhalten.

  • Elterngeld:

    Wenn Sie während der Elternzeitverkürzung kein Gehalt erhalten, können Sie Elterngeld beantragen. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern während der Elternzeit erhalten. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt.

  • Betriebliche Regelungen:

    Einige Arbeitgeber haben betriebliche Regelungen zur Lohnfortzahlung während der Elternzeit. Diese Regelungen können von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Arbeitgeber eine solche Regelung hat, sollten Sie sich an Ihre Personalabteilung wenden.

Mit diesen Informationen können Sie sich über die Lohnfortzahlung während der Elternzeitverkürzung informieren und entsprechende Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber treffen.

Elterngeld anpassen lassen.

Wenn Sie Ihre Elternzeit verkürzen, müssen Sie Ihr Elterngeld anpassen lassen. Das Elterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt. Wenn Sie Ihre Elternzeit jedoch verkürzen, erhalten Sie das Elterngeld nur für die Monate, in denen Sie tatsächlich Elternzeit genommen haben.

  • Elterngeldstelle informieren:

    Sie müssen die Elterngeldstelle darüber informieren, dass Sie Ihre Elternzeit verkürzen möchten. Sie können dies schriftlich oder telefonisch tun. Sie müssen der Elterngeldstelle auch das neue Ende Ihrer Elternzeit mitteilen.

  • Elterngeld neu berechnen:

    Die Elterngeldstelle wird Ihr Elterngeld neu berechnen. Das neue Elterngeld wird für die Monate berechnet, in denen Sie tatsächlich Elternzeit genommen haben. Das Elterngeld wird auch neu berechnet, wenn Sie während der Elternzeitverkürzung kein Gehalt erhalten.

  • Auszahlung des Elterngeldes:

    Die Elterngeldstelle wird Ihnen das Elterngeld weiterhin auszahlen. Das Elterngeld wird jedoch nur für die Monate gezahlt, in denen Sie tatsächlich Elternzeit genommen haben.

  • Rückzahlung von Elterngeld:

    Wenn Sie während der Elternzeitverkürzung mehr Elterngeld erhalten haben, als Ihnen zusteht, müssen Sie das zu viel gezahlte Elterngeld zurückzahlen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie während der Elternzeitverkürzung ein Gehalt erhalten haben oder wenn Sie die Elterngeldstelle nicht rechtzeitig über die Verkürzung Ihrer Elternzeit informiert haben.

Mit diesen Informationen können Sie Ihr Elterngeld anpassen lassen und sicherstellen, dass Sie nur das Elterngeld erhalten, das Ihnen zusteht.

Arbeitgeber muss zustimmen.

Ihr Arbeitgeber muss Ihrem Antrag auf Elternzeitverkürzung zustimmen. Er kann die Verkürzung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

  • Dringende betriebliche Gründe:

    Dringende betriebliche Gründe sind Gründe, die den Fortbestand des Betriebs gefährden würden. Dazu gehören zum Beispiel ein Auftragsrückgang, eine Insolvenz oder eine Betriebsschließung. Wenn Ihr Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe geltend macht, muss er diese nachweisen.

  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber:

    Sie können mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, dass er Ihrem Antrag auf Elternzeitverkürzung zustimmt. In dieser Vereinbarung können Sie auch die Bedingungen der Verkürzung festlegen. Beispielsweise können Sie vereinbaren, dass Sie während der Verkürzung weiterhin Lohn erhalten.

  • Kündigungsschutz:

    Während der Elternzeit genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie während der Elternzeit nicht kündigen kann. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Elternzeit kündigt, ist die Kündigung unwirksam.

  • Elternzeitverlängerung:

    Wenn Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag auf Elternzeitverkürzung nicht zustimmt, können Sie Ihre Elternzeit verlängern. Sie können Ihre Elternzeit bis zu drei Jahre verlängern. Die Verlängerung müssen Sie jedoch rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Mit diesen Informationen können Sie sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag auf Elternzeitverkürzung zustimmt und dass Sie während der Elternzeit Ihren Kündigungsschutz genießen.

Elternzeitverlängerung möglich.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag auf Elternzeitverkürzung nicht zustimmt, können Sie Ihre Elternzeit verlängern. Sie können Ihre Elternzeit bis zu drei Jahre verlängern. Die Verlängerung müssen Sie jedoch rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Um Ihre Elternzeit zu verlängern, müssen Sie ein formloses Schreiben an Ihren Arbeitgeber senden. In diesem Schreiben müssen Sie ihm mitteilen, dass Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten. Sie müssen auch das neue Ende Ihrer Elternzeit angeben.

Ihr Arbeitgeber muss Ihrer Elternzeitverlängerung zustimmen. Er kann die Verlängerung jedoch nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wenn Ihr Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe geltend macht, muss er diese nachweisen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihrer Elternzeitverlängerung zustimmt, müssen Sie dies schriftlich festhalten. Sie sollten mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung treffen, in der die Bedingungen der Verlängerung festgelegt sind. Beispielsweise können Sie vereinbaren, dass Sie während der Verlängerung weiterhin Lohn erhalten.

Mit diesen Informationen können Sie Ihre Elternzeit verlängern und sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber Ihrer Verlängerung zustimmt.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Elternzeitverkürzung:

Frage 1: Wie kann ich meine Elternzeit verkürzen?
Antwort 1: Sie können Ihre Elternzeit verkürzen, indem Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. In Ihrem Antrag sollten Sie die Gründe für die Verkürzung angeben und das neue Ende Ihrer Elternzeit nennen.

Frage 2: Welche Gründe kann ich für die Verkürzung meiner Elternzeit angeben?
Antwort 2: Sie können berufliche Gründe, persönliche Gründe, Gründe der Kinderbetreuung oder eine einvernehmliche Verkürzung mit Ihrem Arbeitgeber angeben.

Frage 3: Wann sollte ich meinen Antrag auf Elternzeitverkürzung stellen?
Antwort 3: Sie sollten Ihren Antrag rechtzeitig stellen, damit Ihr Arbeitgeber genügend Zeit hat, ihn zu bearbeiten. Es ist ratsam, den Antrag mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Ende Ihrer Elternzeit einzureichen.

Frage 4: Was passiert, wenn mein Arbeitgeber meinem Antrag auf Elternzeitverkürzung nicht zustimmt?
Antwort 4: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag nicht zustimmt, können Sie Ihre Elternzeit verlängern. Sie können Ihre Elternzeit bis zu drei Jahre verlängern. Die Verlängerung müssen Sie jedoch rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Frage 5: Erhalte ich während der Elternzeitverkürzung weiterhin Lohn?
Antwort 5: Ob Sie während der Elternzeitverkürzung weiterhin Lohn erhalten, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und den Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber ab. Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie während der Verkürzung weiterhin Lohn erhalten. Sie können auch Elterngeld beantragen.

Frage 6: Wie kann ich mein Elterngeld anpassen lassen, wenn ich meine Elternzeit verkürze?
Antwort 6: Sie müssen die Elterngeldstelle darüber informieren, dass Sie Ihre Elternzeit verkürzen möchten. Die Elterngeldstelle wird Ihr Elterngeld neu berechnen. Das neue Elterngeld wird für die Monate berechnet, in denen Sie tatsächlich Elternzeit genommen haben.

Frage 7: Kann ich meine Elternzeit auch nachträglich verkürzen?
Antwort 7: Ja, Sie können Ihre Elternzeit auch nachträglich verkürzen. Sie müssen jedoch einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen und dieser muss Ihrer Verkürzung zustimmen.

Ich hoffe, diese FAQ hat Ihre Fragen zur Elternzeitverkürzung beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre Personalabteilung wenden.

Im nächsten Abschnitt finden Sie einige Tipps, wie Sie Ihre Elternzeitverkürzung erfolgreich planen und umsetzen können.

Tips

Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Elternzeitverkürzung erfolgreich planen und umsetzen können:

Tipp 1: Planen Sie frühzeitig.
Je früher Sie mit der Planung Ihrer Elternzeitverkürzung beginnen, desto besser. So haben Sie genügend Zeit, um alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen und sich mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen.

Tipp 2: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Bevor Sie Ihren Antrag auf Elternzeitverkürzung stellen, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Informieren Sie ihn über Ihre Pläne und besprechen Sie die Möglichkeiten der Verkürzung. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Verkürzung einverstanden ist.

Tipp 3: Klären Sie die finanziellen Aspekte.
Informieren Sie sich vor der Elternzeitverkürzung über Ihre finanziellen Ansprüche. Sie können Elterngeld beantragen oder mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie während der Verkürzung weiterhin Lohn erhalten.

Tipp 4: Organisieren Sie die Betreuung Ihres Kindes.
Wenn Sie Ihr Kind während der Elternzeitverkürzung betreuen lassen möchten, sollten Sie sich frühzeitig um einen Betreuungsplatz kümmern. Die Wartezeiten für einen Kitaplatz können sehr lang sein.

Tipp 5: Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber.
Während der Elternzeitverkürzung sollten Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufrechterhalten. So bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen in Ihrem Unternehmen informiert und können sich auf Ihre Rückkehr vorbereiten.

Ich hoffe, diese Tipps helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung Ihrer Elternzeitverkürzung.

Im nächsten Abschnitt finden Sie ein Fazit zur Elternzeitverkürzung.

Fazit

In diesem Artikel haben wir uns mit dem Thema Elternzeitverkürzung befasst. Wir haben gelernt, dass Eltern ihre Elternzeit auf bis zu zwei Jahre verkürzen können. Die Verkürzung muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann die Verkürzung nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Wir haben auch erfahren, dass Eltern während der Elternzeitverkürzung weiterhin Lohn erhalten können, wenn sie dies mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Eltern können auch Elterngeld beantragen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Elternzeitverkürzung eine gute Möglichkeit für Eltern ist, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Eltern können so mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen und gleichzeitig weiterhin berufstätig bleiben.

Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen geholfen, sich über die Elternzeitverkürzung zu informieren. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihre Personalabteilung wenden.

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