Rechnungen verjähren unterschiedlich, je nach den Leistungen, Produkten und dem Preis. Doch was passiert eigentlich genau, wenn eine Rechnung verjährt ist? Kann man noch auf die Zahlung bestehen? Wie ist es mit dem Begleichen der Rechnung? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.
Die Verjährung von Rechnungen ist in Deutschland im § 195 BGB geregelt. Danach verjähren Forderungen aus dem Kaufvertrag in drei Jahren, Forderungen aus dem Werkvertrag in fünf Jahren und Forderungen aus dem Dienstvertrag in drei Jahren, falls keine andere Regelung getroffen wurde. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Wenn eine Rechnung verjährt ist, kann der Gläubiger nicht mehr auf die Zahlung bestehen. Der Schuldner ist jedoch auch nicht mehr verpflichtet, die Rechnung zu begleichen. Eine verjährte Forderung kann allerdings durch eine Mahnung unterbrochen werden. Hierdurch beginnt die Verjährungsfrist erneut.
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Rechnungen verjähren unterschiedlich, je nach Leistung, Produkt und Preis.
- Kaufvertrag: 3 Jahre
- Werkvertrag: 5 Jahre
- Dienstvertrag: 3 Jahre
- Verjährungsfrist: Beginn mit Jahresende
- Verjährungsunterbrechung: Mahnung
- Verzicht auf Verjährung: Möglich
- Hemmung der Verjährung: Bestimmte Fälle
Wenn eine Rechnung verjährt ist, kann der Gläubiger nicht mehr auf die Zahlung bestehen. Der Schuldner ist aber auch nicht mehr verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.
Kaufvertrag: 3 Jahre
Beim Kaufvertrag verjähren die Forderungen aus dem Kauf in drei Jahren. Dies gilt sowohl für bewegliche als auch für unbewegliche Sachen.
- Verjährungsfristbeginn:
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Ware oder Dienstleistung geliefert oder erbracht wurde.
- Beispiel:
Sie kaufen am 15. März 2023 ein neues Smartphone. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026.
- Verjährungsunterbrechung:
Die Verjährungsfrist kann durch eine Mahnung unterbrochen werden. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen und an den Schuldner zugestellt werden. Durch die Mahnung beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
- Verjährungsverzicht:
Der Gläubiger kann auf die Verjährung verzichten. Dies muss schriftlich erfolgen. Durch den Verjährungsverzicht wird die Verjährungsfrist aufgehoben.
Wenn die Forderung aus dem Kaufvertrag verjährt ist, kann der Gläubiger nicht mehr auf die Zahlung bestehen. Der Schuldner ist aber auch nicht mehr verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.
Werkvertrag: 5 Jahre
Beim Werkvertrag verjähren die Forderungen aus dem Werkvertrag in fünf Jahren. Dies gilt sowohl für bewegliche als auch für unbewegliche Sachen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem das Werk abgenommen wurde. Wurde das Werk nicht abgenommen, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem das Werk fertiggestellt wurde.
Die Verjährungsfrist kann durch eine Mahnung unterbrochen werden. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen und an den Schuldner zugestellt werden. Durch die Mahnung beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
Der Gläubiger kann auf die Verjährung verzichten. Dies muss schriftlich erfolgen. Durch den Verjährungsverzicht wird die Verjährungsfrist aufgehoben.
Wenn die Forderung aus dem Werkvertrag verjährt ist, kann der Gläubiger nicht mehr auf die Zahlung bestehen. Der Schuldner ist aber auch nicht mehr verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.
Dienstvertrag: 3 Jahre
Beim Dienstvertrag verjähren die Forderungen aus dem Dienstvertrag in drei Jahren. Dies gilt sowohl für Dienstleistungen, die für einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, als auch für Dienstleistungen, die einmalig erbracht werden.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Wurde die Dienstleistung nicht erbracht, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem die Dienstleistung hätte erbracht werden sollen.
Die Verjährungsfrist kann durch eine Mahnung unterbrochen werden. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen und an den Schuldner zugestellt werden. Durch die Mahnung beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
Der Gläubiger kann auf die Verjährung verzichten. Dies muss schriftlich erfolgen. Durch den Verjährungsverzicht wird die Verjährungsfrist aufgehoben.
Wenn die Forderung aus dem Dienstvertrag verjährt ist, kann der Gläubiger nicht mehr auf die Zahlung bestehen. Der Schuldner ist aber auch nicht mehr verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.
Verjährungsfrist: Beginn mit Jahresende
Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Dies gilt für alle Arten von Forderungen, also auch für Forderungen aus Kaufverträgen, Werkverträgen und Dienstverträgen.
Beispiel: Sie kaufen am 15. März 2023 ein neues Smartphone. Die Forderung aus dem Kaufvertrag entsteht am 15. März 2023. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2023 und endet am 31. Dezember 2026.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. Bei bestimmten Forderungen beginnt die Verjährungsfrist bereits früher, z.B. bei Forderungen aus Schadensersatzansprüchen.
Die Verjährungsfrist kann außerdem durch eine Mahnung unterbrochen werden. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen und an den Schuldner zugestellt werden. Durch die Mahnung beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
Wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann der Gläubiger nicht mehr auf die Zahlung bestehen. Der Schuldner ist aber auch nicht mehr verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.
Verjährungsunterbrechung: Mahnung
Die Verjährungsfrist kann durch eine Mahnung unterbrochen werden. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen und an den Schuldner zugestellt werden.
- Form der Mahnung:
Die Mahnung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Mahnung ist nicht ausreichend.
- Inhalt der Mahnung:
Die Mahnung muss den Schuldner auffordern, die Forderung innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Außerdem muss die Mahnung den Grund für die Forderung enthalten.
- Zustellung der Mahnung:
Die Mahnung muss dem Schuldner zugestellt werden. Dies kann per Post, per E-Mail oder persönlich erfolgen.
- Wirkung der Mahnung:
Durch die Mahnung beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Die neue Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Die Verjährungsunterbrechung durch Mahnung kann beliebig oft erfolgen. Dadurch kann die Verjährungsfrist immer wieder neu in Gang gesetzt werden.
Verzicht auf Verjährung: Möglich
Der Gläubiger kann auf die Verjährung verzichten. Dies muss schriftlich erfolgen. Durch den Verjährungsverzicht wird die Verjährungsfrist aufgehoben.
- Form des Verjährungsverzichts:
Der Verjährungsverzicht muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht ausreichend.
- Inhalt des Verjährungsverzichts:
Der Verjährungsverzicht muss eindeutig und unmissverständlich sein. Er muss außerdem den Grund für den Verzicht enthalten.
- Wirkung des Verjährungsverzichts:
Durch den Verjährungsverzicht wird die Verjährungsfrist aufgehoben. Die Forderung kann nun jederzeit geltend gemacht werden.
- Widerruf des Verjährungsverzichts:
Der Verjährungsverzicht kann nicht widerrufen werden. Er ist unwiderruflich.
Der Verzicht auf Verjährung ist sinnvoll, wenn der Gläubiger befürchtet, dass die Forderung verjähren könnte. Durch den Verjährungsverzicht kann er die Forderung auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch geltend machen.
Hemmung der Verjährung: Bestimmte Fälle
In bestimmten Fällen wird die Verjährung gehemmt. Dies bedeutet, dass die Verjährungsfrist nicht abläuft, sondern angehalten wird. Die Verjährungsfrist beginnt erst wieder zu laufen, wenn der Hemmungsgrund entfällt.
Folgende Fälle hemmen die Verjährung:
- Schriftliche Verhandlungen:
Wenn der Gläubiger und der Schuldner schriftlich über die Forderung verhandeln, wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung dauert so lange, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind.
- Gerichtliche Geltendmachung:
Wenn der Gläubiger die Forderung gerichtlich geltend macht, wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung dauert so lange, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
- Zahlung von Zinsen oder Teilzahlungen:
Wenn der Schuldner Zinsen oder Teilzahlungen auf die Forderung leistet, wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung dauert so lange, bis die letzte Zahlung geleistet wurde.
- Anerkennung der Forderung:
Wenn der Schuldner die Forderung schriftlich anerkennt, wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung dauert so lange, bis die Anerkennung widerrufen wird.
Die Hemmung der Verjährung ist wichtig, um zu verhindern, dass Forderungen verjähren, obwohl der Schuldner noch nicht zahlen kann oder will.
FAQ
Sie haben noch Fragen zum Thema “Ab wann verjährt eine Rechnung”? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen:
Frage 1: Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Antwort 1: Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
Frage 2: Wie lange dauert die Verjährungsfrist?
Antwort 2: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre bei Kaufverträgen, fünf Jahre bei Werkverträgen und drei Jahre bei Dienstverträgen. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen von dieser Regel.
Frage 3: Kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden?
Antwort 3: Ja, die Verjährungsfrist kann durch eine Mahnung unterbrochen werden. Die Mahnung muss schriftlich erfolgen und an den Schuldner zugestellt werden.
Frage 4: Kann auf die Verjährung verzichtet werden?
Antwort 4: Ja, der Gläubiger kann auf die Verjährung verzichten. Dies muss schriftlich erfolgen. Durch den Verjährungsverzicht wird die Verjährungsfrist aufgehoben.
Frage 5: In welchen Fällen wird die Verjährung gehemmt?
Antwort 5: Die Verjährung wird gehemmt, wenn der Gläubiger und der Schuldner schriftlich über die Forderung verhandeln, wenn der Gläubiger die Forderung gerichtlich geltend macht, wenn der Schuldner Zinsen oder Teilzahlungen auf die Forderung leistet oder wenn der Schuldner die Forderung schriftlich anerkennt.
Frage 6: Was passiert, wenn eine Forderung verjährt ist?
Antwort 6: Wenn eine Forderung verjährt ist, kann der Gläubiger nicht mehr auf die Zahlung bestehen. Der Schuldner ist aber auch nicht mehr verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.
Frage 7: Kann eine verjährte Forderung noch bezahlt werden?
Antwort 7: Ja, eine verjährte Forderung kann noch bezahlt werden. Der Schuldner ist jedoch nicht mehr dazu verpflichtet. Wenn der Schuldner die Forderung bezahlt, spricht man von einer freiwilligen Leistung.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen konnten. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an einen Anwalt wenden.
Übrigens: In unserem nächsten Artikel geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Rechnungen rechtzeitig bezahlen und so vermeiden, dass sie verjähren.
Tips
Hier sind vier praktische Tipps, wie Sie Ihre Rechnungen rechtzeitig bezahlen und so vermeiden, dass sie verjähren:
Tipp 1: Erstellen Sie einen Haushaltsplan.
Ein Haushaltsplan hilft Ihnen, Ihre Einnahmen und Ausgaben zu überwachen. So können Sie sicherstellen, dass Sie immer genug Geld haben, um Ihre Rechnungen pünktlich zu bezahlen.
Tipp 2: Richten Sie einen Dauerauftrag ein.
Wenn Sie Ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen möchten, können Sie einen Dauerauftrag einrichten. Dann wird der Rechnungsbetrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht.
Tipp 3: Nutzen Sie Online-Banking.
Mit Online-Banking können Sie Ihre Rechnungen bequem von zu Hause aus bezahlen. Sie müssen dafür nicht mehr extra zur Bank gehen.
Tipp 4: Bewahren Sie Ihre Rechnungen sorgfältig auf.
Bewahren Sie Ihre Rechnungen sorgfältig auf, bis Sie sie bezahlt haben. So können Sie nachweisen, dass Sie die Rechnung bezahlt haben, falls es zu Problemen kommt.
Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie Ihre Rechnungen rechtzeitig bezahlen und so vermeiden, dass sie verjähren.
Übrigens: In unserem nächsten Artikel erklären wir Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen können.
Conclusion
In diesem Artikel haben wir Ihnen erklärt, wann eine Rechnung verjährt und was Sie tun können, um zu verhindern, dass Ihre Rechnungen verjähren.
Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:
- Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre bei Kaufverträgen, fünf Jahre bei Werkverträgen und drei Jahre bei Dienstverträgen.
- Die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.
- Die Verjährungsfrist kann durch eine Mahnung unterbrochen werden.
- Der Gläubiger kann auf die Verjährung verzichten.
- In bestimmten Fällen wird die Verjährung gehemmt, z.B. wenn der Gläubiger und der Schuldner schriftlich über die Forderung verhandeln oder wenn der Gläubiger die Forderung gerichtlich geltend macht.
- Wenn eine Forderung verjährt ist, kann der Gläubiger nicht mehr auf die Zahlung bestehen. Der Schuldner ist aber auch nicht mehr verpflichtet, die Rechnung zu begleichen.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel weitergeholfen hat. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an einen Anwalt wenden.
Unser Tipp: Erstellen Sie einen Haushaltsplan und richten Sie einen Dauerauftrag ein. So können Sie Ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen und vermeiden, dass sie verjähren.