Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein Straftatbestand, der in § 183 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Er zielt darauf ab, das öffentliche Anstandsgefühl und den gesellschaftlichen Frieden zu schützen. Was genau unter Erregung öffentlichen Ärgernisses zu verstehen ist, ist nicht eindeutig definiert. Die Rechtsprechung hat jedoch einige Beispiele herausgearbeitet, die als solche gelten können.
Typische Beispiele für Erregung öffentlichen Ärgernisses sind:
In diesem Artikel werden wir einige Beispiele für Erregung öffentlichen Ärgernisses genauer betrachten und die rechtlichen Aspekte dieses Straftatbestands erläutern.