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Mahngebühren bei erster Mahnung: Was ist erlaubt und wie kann man sich wehren?

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Mahngebühren bei erster Mahnung: Was ist erlaubt und wie kann man sich wehren?

Mahngebühren sind ein heißes Thema in Deutschland. Immer mehr Verbraucher erhalten Mahnungen von Unternehmen, die ihnen hohe Gebühren für die erste Mahnung in Rechnung stellen. Doch was ist eigentlich erlaubt und wie kann man sich gegen unberechtigte Mahngebühren wehren?

In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über Mahngebühren bei der ersten Mahnung wissen müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Gebühren zulässig sind und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können.

Im Folgenden gehen wir näher auf die verschiedenen Aspekte von Mahngebühren bei der ersten Mahnung ein. Wir erklären Ihnen, was der Unterschied zwischen Mahngebühren und Verzugszinsen ist, welche Fristen gelten und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren können.

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Hier sind 10 wichtige Punkte zu Mahngebühren bei erster Mahnung:

  • Höhe der Gebühren begrenzt
  • Fristen beachten
  • Verzugszinsen zusätzlich
  • Mahnung muss schriftlich sein
  • Einspruch möglich
  • Gericht kann Gebühren prüfen
  • Mahnungen vermeiden
  • Zahlungsplan vereinbaren
  • Verjährung beachten
  • Verbraucherzentralen helfen

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen. Lassen Sie sich nicht von hohen Mahngebühren einschüchtern und nehmen Sie gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch.

Höhe der Gebühren begrenzt

Die Höhe der Mahngebühren bei erster Mahnung ist in Deutschland gesetzlich begrenzt. Das Gesetz über die Pauschalierung der Mahnkosten (Mahngebührengesetz) regelt, dass die Mahngebühren höchstens 5 Euro betragen dürfen. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen.

Die Mahngebühren sollen die Kosten decken, die dem Unternehmen durch die Mahnung entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Porto, das Papier und die Arbeitszeit des Mitarbeiters, der die Mahnung erstellt. Die Mahngebühren dürfen jedoch nicht dazu genutzt werden, um Gewinn zu machen.

Wenn ein Unternehmen höhere Mahngebühren verlangt, als gesetzlich zulässig sind, kann der Verbraucher Einspruch einlegen. Der Verbraucher kann sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten. Das Unternehmen muss dann die zu viel gezahlten Mahngebühren zurückzahlen.

Es gibt einige Ausnahmen von der gesetzlichen Begrenzung der Mahngebühren. So dürfen Unternehmen bei Mahnungen, die per Einschreiben verschickt werden, eine Gebühr von bis zu 10 Euro verlangen. Außerdem dürfen Unternehmen höhere Mahngebühren verlangen, wenn sie einen besonderen Aufwand haben, um die Forderung einzutreiben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder wenn er sich weigert, die Forderung zu bezahlen.

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Wenn die Mahngebühren höher sind, als gesetzlich zulässig, können Sie Einspruch einlegen. Sie sollten sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Fristen beachten

Bei Mahngebühren bei erster Mahnung müssen Unternehmen einige Fristen beachten. Die erste Frist ist die Zahlungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Rechnungsstellung und endet mit dem Datum, das auf der Rechnung angegeben ist. Wenn der Verbraucher die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann das Unternehmen eine Mahnung verschicken.

Die zweite Frist ist die Mahnfrist. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Mahnung und endet 30 Tage später. Wenn der Verbraucher die Forderung nicht innerhalb der Mahnfrist bezahlt, kann das Unternehmen Verzugszinsen verlangen. Außerdem kann das Unternehmen die Forderung an ein Inkassobüro abtreten oder Klage beim Gericht einreichen.

Es gibt einige Ausnahmen von den gesetzlichen Fristen. So kann ein Unternehmen die Mahnfrist verkürzen, wenn der Verbraucher sich in Zahlungsverzug befindet. Außerdem kann ein Unternehmen die Forderung sofort an ein Inkassobüro abtreten oder Klage beim Gericht einreichen, wenn der Verbraucher die Forderung bestreitet.

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Achten Sie auf die Zahlungsfrist und die Mahnfrist. Wenn Sie die Forderung nicht innerhalb der Fristen bezahlen können, sollten Sie sich an das Unternehmen wenden und einen Zahlungsplan vereinbaren.

Wenn Sie die Fristen nicht beachten, kann das Unternehmen Verzugszinsen verlangen. Außerdem kann das Unternehmen die Forderung an ein Inkassobüro abtreten oder Klage beim Gericht einreichen. Dies kann zu zusätzlichen Kosten und Ärger führen.

Verzugszinsen zusätzlich

Wenn ein Verbraucher eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann das Unternehmen Verzugszinsen verlangen. Verzugszinsen sind ein gesetzlicher Anspruch des Unternehmens und müssen vom Verbraucher gezahlt werden, auch wenn das Unternehmen keine Mahnung verschickt hat.

  • Höhe der Verzugszinsen

    Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich festgelegt. Sie beträgt derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank festgelegt und liegt derzeit bei -0,88 Prozent. Daraus ergibt sich ein Verzugszinssatz von 4,12 Prozent.

  • Fälligkeit der Verzugszinsen

    Verzugszinsen werden ab dem Tag fällig, an dem der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug gerät. Der Verzug beginnt einen Tag nach dem Ende der Zahlungsfrist.

  • Berechnung der Verzugszinsen

    Die Verzugszinsen werden auf den Rechnungsbetrag berechnet. Die Zinsen werden für jeden Tag berechnet, an dem der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug ist.

  • Verjährung der Verzugszinsen

    Verzugszinsen verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Verzugszinsen fällig werden.

Verzugszinsen können eine erhebliche Belastung für Verbraucher sein. Deshalb ist es wichtig, Rechnungen immer pünktlich zu bezahlen. Wenn Sie eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen können, sollten Sie sich an das Unternehmen wenden und einen Zahlungsplan vereinbaren.

Mahnung muss schriftlich sein

Eine Mahnung muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass das Unternehmen dem Verbraucher die Mahnung per Brief, Fax oder E-Mail zustellen muss. Eine mündliche Mahnung ist nicht ausreichend.

  • Form der Mahnung

    Die Mahnung muss bestimmte Formvorschriften erfüllen. So muss die Mahnung den Namen und die Adresse des Verbrauchers, die Rechnungsnummer, den Rechnungsbetrag und die Zahlungsfrist enthalten. Außerdem muss die Mahnung den Hinweis enthalten, dass der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug ist und dass er Verzugszinsen zahlen muss, wenn er die Forderung nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt.

  • Sprache der Mahnung

    Die Mahnung muss in deutscher Sprache verfasst sein. Wenn der Verbraucher keine deutsche Sprache beherrscht, muss das Unternehmen die Mahnung in einer Sprache verfassen, die der Verbraucher versteht.

  • Zustellung der Mahnung

    Die Mahnung muss dem Verbraucher zugestellt werden. Das bedeutet, dass der Verbraucher die Mahnung tatsächlich erhalten muss. Eine Mahnung, die an eine falsche Adresse geschickt wird, gilt nicht als zugestellt.

  • Fristsetzung in der Mahnung

    In der Mahnung muss dem Verbraucher eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer er die Forderung bezahlen muss. Die Frist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist in der Regel zu kurz.

Wenn eine Mahnung nicht schriftlich erfolgt, nicht die erforderlichen Formvorschriften erfüllt, nicht in deutscher Sprache verfasst ist, nicht zugestellt wird oder keine angemessene Frist enthält, ist sie unwirksam. Der Verbraucher muss dann die Mahngebühren nicht bezahlen.

Einspruch möglich

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, die unberechtigte Mahngebühren enthält, können Sie Einspruch einlegen. Sie sollten den Einspruch schriftlich an das Unternehmen richten, das Ihnen die Mahnung geschickt hat. In dem Einspruch sollten Sie darlegen, warum Sie die Mahngebühren für unberechtigt halten. Sie können sich dabei auf die gesetzlichen Regelungen beziehen oder auf die Rechtsprechung.

Das Unternehmen muss Ihren Einspruch prüfen und Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist antworten. Wenn das Unternehmen Ihren Einspruch anerkennt, muss es die Mahngebühren zurückzahlen. Wenn das Unternehmen Ihren Einspruch nicht anerkennt, können Sie Klage beim Gericht einreichen.

Sie können auch Einspruch einlegen, wenn Sie die Forderung des Unternehmens nicht anerkennen. In diesem Fall sollten Sie in dem Einspruch darlegen, warum Sie die Forderung für unberechtigt halten. Das Unternehmen muss Ihren Einspruch prüfen und Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist antworten. Wenn das Unternehmen Ihren Einspruch anerkennt, muss es die Forderung zurücknehmen. Wenn das Unternehmen Ihren Einspruch nicht anerkennt, können Sie Klage beim Gericht einreichen.

Es ist wichtig, dass Sie Einspruch einlegen, wenn Sie eine Mahnung erhalten, die unberechtigte Mahngebühren enthält oder eine Forderung enthält, die Sie nicht anerkennen. Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, müssen Sie die Mahngebühren bezahlen oder die Forderung anerkennen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Mahnung berechtigt ist, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Gericht kann Gebühren prüfen

Wenn Sie mit der Höhe der Mahngebühren nicht einverstanden sind und Ihr Einspruch beim Unternehmen erfolglos war, können Sie Klage beim Gericht einreichen. Das Gericht wird dann prüfen, ob die Mahngebühren berechtigt sind.

Das Gericht wird bei der Prüfung der Mahngebühren verschiedene Faktoren berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem die Höhe der Forderung, der Aufwand, der dem Unternehmen durch die Mahnung entstanden ist, und die Höhe der gesetzlichen Mahngebühren.

Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass die Mahngebühren unberechtigt sind, wird es das Unternehmen verurteilen, die Mahngebühren zurückzuzahlen. Außerdem kann das Gericht dem Unternehmen die Kosten des Gerichtsverfahrens auferlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Gerichtsverfahren mit Kosten verbunden ist. Deshalb sollten Sie sich vor der Einreichung einer Klage überlegen, ob Sie die Kosten tragen können. Wenn Sie sich die Kosten nicht leisten können, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Mahngebühren berechtigt sind, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Mahnungen vermeiden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Mahnungen zu vermeiden. Eine Möglichkeit ist, Rechnungen immer pünktlich zu bezahlen. Wenn Sie eine Rechnung nicht pünktlich bezahlen können, sollten Sie sich an das Unternehmen wenden und einen Zahlungsplan vereinbaren.

Eine weitere Möglichkeit, Mahnungen zu vermeiden, ist, dass Sie Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung immer aktuell halten. Wenn Sie umziehen oder Ihre Bankverbindung ändern, sollten Sie dies dem Unternehmen, bei dem Sie Kunde sind, mitteilen. So können Sie verhindern, dass Mahnungen an eine falsche Adresse geschickt werden.

Sie können Mahnungen auch vermeiden, indem Sie sich über Ihre Rechte als Verbraucher informieren. Wenn Sie eine Mahnung erhalten, die unberechtigte Mahngebühren enthält, können Sie Einspruch einlegen. Sie können auch Klage beim Gericht einreichen, wenn Ihr Einspruch erfolglos war.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Mahnung berechtigt ist, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie Mahnungen vermeiden und sich so Ärger und Kosten ersparen.

Zahlungsplan vereinbaren

Wenn Sie eine Rechnung nicht pünktlich bezahlen können, sollten Sie sich an das Unternehmen wenden und einen Zahlungsplan vereinbaren. Ein Zahlungsplan ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Unternehmen, in der festgelegt wird, wie Sie die Rechnung in Raten abbezahlen. So können Sie die Rechnung in kleineren Beträgen bezahlen und vermeiden, dass Mahngebühren fällig werden.

Um einen Zahlungsplan zu vereinbaren, sollten Sie sich an den Kundenservice des Unternehmens wenden. Sie können dies telefonisch, per E-Mail oder schriftlich tun. In dem Antrag auf einen Zahlungsplan sollten Sie Ihre finanzielle Situation darlegen und erklären, warum Sie die Rechnung nicht pünktlich bezahlen können. Sie sollten auch einen Vorschlag für einen Zahlungsplan machen.

Das Unternehmen wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen dann mitteilen, ob es Ihrem Antrag zustimmt. Wenn das Unternehmen Ihrem Antrag zustimmt, wird es Ihnen einen Zahlungsplan zusenden. Sie sollten den Zahlungsplan sorgfältig prüfen und unterschreiben. Sobald Sie den Zahlungsplan unterschrieben haben, sind Sie verpflichtet, die Raten pünktlich zu bezahlen.

Wenn Sie einen Zahlungsplan einhalten, können Sie Mahngebühren vermeiden und Ihre Schulden in Ruhe abbezahlen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie einen Zahlungsplan vereinbaren sollen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Verjährung beachten

Mahngebühren bei erster Mahnung verjähren nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Mahngebühren fällig werden. Mahngebühren werden in der Regel mit der Mahnung fällig. Wenn das Unternehmen keine Mahnung verschickt, werden die Mahngebühren mit dem Tag fällig, an dem der Verbraucher mit der Zahlung in Verzug gerät.

  • Hemmung der Verjährung

    Die Verjährung von Mahngebühren kann gehemmt werden. Die Verjährung wird gehemmt, wenn der Verbraucher die Forderung des Unternehmens anerkennt oder wenn das Unternehmen Klage beim Gericht einreicht.

  • Neubeginn der Verjährung

    Die Verjährung von Mahngebühren beginnt neu, wenn das Unternehmen eine neue Mahnung verschickt oder wenn das Gericht ein Urteil gegen den Verbraucher erlässt.

  • Verjährungseinrede

    Wenn Mahngebühren verjährt sind, kann der Verbraucher die Verjährungseinrede erheben. Die Verjährungseinrede ist eine Einwendung, mit der der Verbraucher geltend macht, dass die Mahngebühren nicht mehr gezahlt werden müssen, weil sie verjährt sind.

  • Geltendmachung verjährter Mahngebühren

    Wenn ein Unternehmen versucht, verjährte Mahngebühren geltend zu machen, kann der Verbraucher sich mit der Verjährungseinrede dagegen wehren. Das Unternehmen kann dann die Mahngebühren nicht mehr verlangen.

Es ist wichtig, dass Sie die Verjährung von Mahngebühren beachten. Wenn Sie Mahngebühren erhalten, die verjährt sind, können Sie die Verjährungseinrede erheben und sich so gegen die Forderung des Unternehmens wehren.

Verbraucherzentralen helfen

Wenn Sie Probleme mit Mahngebühren bei erster Mahnung haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale ist eine unabhängige Organisation, die Verbrauchern hilft, ihre Rechte durchzusetzen.

  • Beratung

    Die Verbraucherzentrale bietet Verbrauchern eine kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um Mahngebühren bei erster Mahnung. Die Verbraucherzentrale kann Ihnen erklären, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen unberechtigte Mahngebühren wehren können.

  • Musterbriefe

    Die Verbraucherzentrale stellt Verbrauchern Musterbriefe zur Verfügung, mit denen sie sich gegen unberechtigte Mahngebühren wehren können. Sie können die Musterbriefe kostenlos herunterladen und verwenden.

  • Schlichtung

    Die Verbraucherzentrale kann auch eine Schlichtung zwischen Verbrauchern und Unternehmen durchführen. Eine Schlichtung ist ein Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.

  • Klage

    Wenn eine Schlichtung nicht erfolgreich ist, kann die Verbraucherzentrale Verbraucher auch bei der Klage vor Gericht unterstützen. Die Verbraucherzentrale kann Ihnen helfen, einen Rechtsanwalt zu finden und die Klage einzureichen.

Wenn Sie Probleme mit Mahngebühren bei erster Mahnung haben, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und sich gegen unberechtigte Mahngebühren zu wehren.

FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Mahngebühren bei erster Mahnung:

Frage 1: Was sind Mahngebühren?
Antwort: Mahngebühren sind Gebühren, die ein Unternehmen einem Verbraucher berechnet, wenn dieser eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt.

Frage 2: Wie hoch dürfen Mahngebühren bei erster Mahnung sein?
Antwort: Die Höhe der Mahngebühren bei erster Mahnung ist gesetzlich begrenzt. Sie darf höchstens 5 Euro betragen.

Frage 3: Wann muss ich Mahngebühren bezahlen?
Antwort: Sie müssen Mahngebühren bezahlen, wenn Sie eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlen.

Frage 4: Was passiert, wenn ich Mahngebühren nicht bezahle?
Antwort: Wenn Sie Mahngebühren nicht bezahlen, kann das Unternehmen Ihnen weitere Mahnungen schicken. Außerdem kann das Unternehmen Verzugszinsen verlangen. Im schlimmsten Fall kann das Unternehmen Klage gegen Sie einreichen.

Frage 5: Wie kann ich mich gegen unberechtigte Mahngebühren wehren?
Antwort: Sie können sich gegen unberechtigte Mahngebühren wehren, indem Sie Einspruch einlegen. Sie können auch Klage beim Gericht einreichen.

Frage 6: Wo finde ich Hilfe, wenn ich Probleme mit Mahngebühren habe?
Antwort: Sie können sich an die Verbraucherzentrale wenden, wenn Sie Probleme mit Mahngebühren haben. Die Verbraucherzentrale kann Sie beraten und unterstützen.

Frage 7: Wie kann ich Mahngebühren vermeiden?
Antwort: Sie können Mahngebühren vermeiden, indem Sie Ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen. Wenn Sie eine Rechnung nicht pünktlich bezahlen können, sollten Sie sich an das Unternehmen wenden und einen Zahlungsplan vereinbaren.

Abschließend lässt sich sagen, dass Mahngebühren ein Ärgernis sein können. Allerdings können Sie sich gegen unberechtigte Mahngebühren wehren. Wenn Sie Probleme mit Mahngebühren haben, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Im nächsten Abschnitt finden Sie einige Tipps, wie Sie Mahngebühren vermeiden können.

Tips

Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie Sie Mahngebühren vermeiden können:

Tipp 1: Bezahlen Sie Ihre Rechnungen immer pünktlich.

Der beste Weg, Mahngebühren zu vermeiden, ist, Ihre Rechnungen immer pünktlich zu bezahlen. Wenn Sie eine Rechnung nicht pünktlich bezahlen können, sollten Sie sich an das Unternehmen wenden und einen Zahlungsplan vereinbaren.

Tipp 2: Halten Sie Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung immer aktuell.

Wenn Sie umziehen oder Ihre Bankverbindung ändern, sollten Sie dies dem Unternehmen, bei dem Sie Kunde sind, mitteilen. So können Sie verhindern, dass Mahnungen an eine falsche Adresse geschickt werden.

Tipp 3: Prüfen Sie Ihre Rechnungen sorgfältig.

Bevor Sie eine Rechnung bezahlen, sollten Sie sie sorgfältig prüfen. Stellen Sie sicher, dass die Rechnung korrekt ist und dass Sie die Ware oder Dienstleistung tatsächlich erhalten haben.

Tipp 4: Legen Sie Einspruch ein, wenn Sie eine unberechtigte Mahnung erhalten.

Wenn Sie eine Mahnung erhalten, die unberechtigte Mahngebühren enthält, können Sie Einspruch einlegen. Sie können auch Klage beim Gericht einreichen, wenn Ihr Einspruch erfolglos war.

Wenn Sie diese Tipps befolgen, können Sie Mahngebühren vermeiden und sich so Ärger und Kosten ersparen.

Abschließend lässt sich sagen, dass Mahngebühren ein Ärgernis sein können. Allerdings können Sie sich gegen unberechtigte Mahngebühren wehren. Wenn Sie Probleme mit Mahngebühren haben, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

Conclusion

In diesem Artikel haben wir Ihnen alles Wichtige zum Thema Mahngebühren bei erster Mahnung erklärt. Wir haben Ihnen gezeigt, welche Gebühren zulässig sind, welche Fristen gelten und wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren können.

Abschließend lässt sich sagen, dass Mahngebühren ein Ärgernis sein können. Allerdings können Sie sich gegen unberechtigte Mahngebühren wehren. Wenn Sie Probleme mit Mahngebühren haben, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale kann Sie beraten und unterstützen.

Wenn Sie Ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen, können Sie Mahngebühren vermeiden. Sollten Sie dennoch eine Mahnung erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Wenn die Mahnung unberechtigte Mahngebühren enthält, können Sie Einspruch einlegen. Sie können auch Klage beim Gericht einreichen, wenn Ihr Einspruch erfolglos war.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel geholfen hat, mehr über Mahngebühren bei erster Mahnung zu erfahren. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Verbraucherzentrale wenden.

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