Was kann ich von den Handwerkern für die haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen?

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Was kann ich von den Handwerkern für die haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen?

Als Privatperson können Sie in Deutschland bestimmte Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen in Ihrem Haushalt erbracht werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Handwerkerleistungen müssen haushaltsnah sein, das heißt, sie müssen im Zusammenhang mit Ihrem Haushalt stehen. Dazu gehören beispielsweise Renovierungs-, Erhaltungs- und Reparaturarbeiten an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung, aber auch die Gartenarbeit und die Reinigung Ihrer Wohnung.

Aber welche Handwerkerleistungen können Sie nun konkret von der Steuer absetzen? Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für Handwerkerleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können.

35a EstG Handwerkerleistungen Beispiele

Welche Handwerkerleistungen können Sie von der Steuer absetzen?

  • Renovierungsarbeiten
  • Erhaltungsarbeiten
  • Reparaturarbeiten
  • Gartenarbeit
  • Reinigungsarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Elektroarbeiten
  • Sanitärarbeiten
  • Heizungsarbeiten

Dies sind nur einige Beispiele für Handwerkerleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können. Eine vollständige Liste finden Sie in den Steuergesetzen.

Renovierungsarbeiten

Renovierungsarbeiten sind Handwerkerleistungen, die dazu dienen, den Zustand Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Malerarbeiten
  • Tapezierarbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Fliesenarbeiten
  • Sanitärarbeiten
  • Heizungsarbeiten
  • Elektroarbeiten
  • Trockenbauarbeiten
  • Dachdeckerarbeiten

Renovierungsarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Renovierungsarbeiten beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Renovierungsarbeiten in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Renovierungsarbeiten bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Renovierungsarbeiten müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Renovierungsarbeiten müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Erhaltungsarbeiten

Erhaltungsarbeiten sind Handwerkerleistungen, die dazu dienen, den Zustand Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Reparaturarbeiten an Dach und Fassade
  • Reparaturarbeiten an Fenstern und Türen
  • Reparaturarbeiten an Heizung und Sanitär
  • Reparaturarbeiten an Elektroinstallationen
  • Wartungsarbeiten an Heizung und Sanitär
  • Wartungsarbeiten an Elektroinstallationen
  • Reinigungsarbeiten an Dach und Fassade
  • Reinigungsarbeiten an Fenstern und Türen

Erhaltungsarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Erhaltungsarbeiten beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Erhaltungsarbeiten in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Erhaltungsarbeiten bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Erhaltungsarbeiten müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Erhaltungsarbeiten müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Reparaturarbeiten

Reparaturarbeiten sind Handwerkerleistungen, die dazu dienen, einen Schaden an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu beheben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Reparaturarbeiten an Dach und Fassade

    z.B. Reparatur von Dachziegeln, Dachrinnen, Fassadenputz

  • Reparaturarbeiten an Fenstern und Türen

    z.B. Reparatur von Fensterscheiben, Türschlössern, Türgriffen

  • Reparaturarbeiten an Heizung und Sanitär

    z.B. Reparatur von Heizungsrohren, Wasserleitungen, Sanitärarmaturen

  • Reparaturarbeiten an Elektroinstallationen

    z.B. Reparatur von Steckdosen, Schaltern, Lampen

Reparaturarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Reparaturarbeiten beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Reparaturarbeiten in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Reparaturarbeiten bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Reparaturarbeiten müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Reparaturarbeiten müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Gartenarbeit

Gartenarbeit ist eine Handwerkerleistung, die dazu dient, Ihren Garten zu pflegen und zu verschönern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Rasenmähen
  • Hecken schneiden
  • Bäume fällen
  • Pflanzen gießen
  • Unkraut jäten
  • Düngen
  • Pflanzenschutz
  • Gartenumgestaltung
  • Gartenpflege

Gartenarbeit können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt wird und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Gartenarbeit beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Gartenarbeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Gartenarbeit bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Gartenarbeit muss in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Gartenarbeit muss von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Reinigungsarbeiten

Reinigungsarbeiten sind Handwerkerleistungen, die dazu dienen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung sauber zu halten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fensterreinigung

    Reinigung von Fensterscheiben, Fensterrahmen und Fensterbänken

  • Hausreinigung

    Reinigung von Böden, Wänden, Decken und Möbeln

  • Teppichreinigung

    Reinigung von Teppichen, Teppichböden und Polstermöbeln

  • Gartenreinigung

    Reinigung von Gartenwegen, Terrassen und Gartenmöbeln

Reinigungsarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Reinigungsarbeiten beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Reinigungsarbeiten in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Reinigungsarbeiten bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Reinigungsarbeiten müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Reinigungsarbeiten müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Malerarbeiten

Malerarbeiten sind Handwerkerleistungen, die dazu dienen, die Wände, Decken und Fassaden Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu streichen oder zu tapezieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Innenanstrich

    Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken im Innenbereich

  • Außenanstrich

    Streichen oder Tapezieren von Fassaden und Außenwänden

  • Lackierarbeiten

    Lackieren von Türen, Fenstern, Möbeln und anderen Gegenständen

  • Tapezierarbeiten

    Tapezieren von Wänden und Decken

Malerarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Malerarbeiten beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Malerarbeiten in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Malerarbeiten bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Malerarbeiten müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Malerarbeiten müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Elektroarbeiten

Elektroarbeiten sind Handwerkerleistungen, die dazu dienen, die elektrischen Anlagen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu installieren, zu warten und zu reparieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Elektroinstallation

    Installation von Steckdosen, Schaltern, Lampen und anderen elektrischen Geräten

  • Elektroreparatur

    Reparatur von defekten Elektrogeräten und elektrischen Anlagen

  • Elektrowartung

    Wartung von Elektrogeräten und elektrischen Anlagen

  • Blitzschutzanlagen

    Installation und Wartung von Blitzschutzanlagen

Elektroarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Elektroarbeiten beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Elektroarbeiten in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Elektroarbeiten bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Elektroarbeiten müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Elektroarbeiten müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Sanitärarbeiten

Sanitärarbeiten sind Handwerkerleistungen, die dazu dienen, die sanitären Anlagen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu installieren, zu warten und zu reparieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Sanitärinstallation

    Installation von Wasserleitungen, Abwasserleitungen, Sanitärobjekten und Armaturen

  • Sanitärreparatur

    Reparatur von defekten Sanitäranlagen und Sanitärgeräten

  • Sanitärunterhalt

    Wartung von Sanitäranlagen und Sanitärgeräten

  • Heizungswartung

    Wartung von Heizungsanlagen

Sanitärarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Sanitärarbeiten beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Sanitärarbeiten in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Sanitärarbeiten bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Sanitärarbeiten müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Sanitärarbeiten müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Heizungsarbeiten

Heizungsarbeiten sind Handwerkerleistungen, die dazu dienen, die Heizungsanlage in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung zu installieren, zu warten und zu reparieren. Dazu gehören beispielsweise:

  • Heizungsinstallation
  • Heizungsreparatur
  • Heizungswartung
  • Heizungsmodernisierung

Heizungsarbeiten können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und Sie die Rechnung bezahlen und auch den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.

Die Steuerermäßigung für Heizungsarbeiten beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Um die Steuerermäßigung für Heizungsarbeiten in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Rechnung für die Heizungsarbeiten bezahlen.
  • Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können.
  • Die Heizungsarbeiten müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden.
  • Die Heizungsarbeiten müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Heizungsarbeiten sind wichtig, um Ihr Haus oder Ihre Wohnung warm zu halten. Eine gut gewartete Heizungsanlage kann Ihnen außerdem helfen, Energie zu sparen.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Handwerkerleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können:

Frage 1: Welche Handwerkerleistungen kann ich von der Steuer absetzen?
Antwort: Sie können folgende Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen: Renovierungsarbeiten, Erhaltungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Gartenarbeit, Reinigungsarbeiten, Malerarbeiten, Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten und Heizungsarbeiten.

Frage 2: Wie hoch ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen?
Antwort: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr.

Frage 3: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen zu können?
Antwort: Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen zu können: Sie müssen die Rechnung für die Handwerkerleistungen bezahlen, Sie müssen den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) vorlegen können, die Handwerkerleistungen müssen in Ihrem Haushalt durchgeführt werden und die Handwerkerleistungen müssen von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt werden.

Frage 4: Kann ich auch Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen, die ich selbst durchgeführt habe?
Antwort: Nein, Sie können nur Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen, die Sie von einem Handwerkerbetrieb durchgeführt haben lassen.

Frage 5: Wie kann ich die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen?
Antwort: Sie können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu müssen Sie die Rechnungen für die Handwerkerleistungen und den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) beilegen.

Frage 6: Was passiert, wenn ich die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu Unrecht in Anspruch nehme?
Antwort: Wenn Sie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu Unrecht in Anspruch nehmen, müssen Sie die zu viel erhaltene Steuerermäßigung zurückzahlen.

Frage 7: Wo finde ich weitere Informationen zu den Handwerkerleistungen, die ich von der Steuer absetzen kann?
Antwort: Weitere Informationen zu den Handwerkerleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können, finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Frage 8: Kann ich die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, die ich im Ausland habe durchführen lassen?
Antwort: Nein, Sie können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, die Sie in Deutschland haben durchführen lassen.

Frage 9: Muss ich die Handwerkerleistungen, die ich von der Steuer absetze, in meiner Steuererklärung angeben?
Antwort: Ja, Sie müssen die Handwerkerleistungen, die Sie von der Steuer absetzen, in Ihrer Steuererklärung angeben.

Wir hoffen, dass wir mit diesen FAQs Ihre Fragen zu den Handwerkerleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können, beantworten konnten. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihr Finanzamt wenden.

Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen. So können Sie bares Geld sparen.

Tips

Hier sind einige praktische Tipps, wie Sie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen optimal nutzen können:

Tipp 1: Sammeln Sie Ihre Rechnungen
Bewahren Sie alle Rechnungen für Handwerkerleistungen, die Sie von Ihrem Finanzamt anerkennen lassen möchten, sorgfältig auf. Sie benötigen diese Rechnungen, um die Steuerermäßigung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Tipp 2: Achten Sie auf die Zahlungsweise
Die Handwerkerleistungen müssen Sie mit einer Überweisung oder einem Scheck bezahlen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Tipp 3: Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung online einreichen, können Sie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ganz einfach geltend machen. Sie müssen dazu lediglich die Rechnungen für die Handwerkerleistungen und den Nachweis für die Zahlung (z. B. Kontoauszug) hochladen.

Tipp 4: Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erfüllen oder wie Sie die Steuerermäßigung in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.

Mit diesen Tipps können Sie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen optimal nutzen und bares Geld sparen.

Fazit: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist eine gute Möglichkeit, Geld zu sparen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die Kosten für Ihre Handwerkerleistungen zu reduzieren.

Fazit

In diesem Artikel haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den Handwerkerleistungen zusammengefasst, die Sie von der Steuer absetzen können. Wir haben Ihnen erklärt, welche Handwerkerleistungen absetzbar sind, wie hoch die Steuerermäßigung ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen zu können.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel helfen konnten, Ihre Fragen zu den Handwerkerleistungen zu beantworten. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihr Finanzamt wenden.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Handwerkerleistungen von der Steuer abzusetzen. So können Sie bares Geld sparen.

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